AEG-Novelle: Trassenagentur nicht beim EBA?
In einem Schreiben an den Bundesverkehrsminister, an die Fraktionschefs im Deutschen Bundestag sowie an die Verkehrsminister der Länder hat der Bundesvorsitzende der Verkehrsgewerkschaft GDBA, Klaus-Dieter Hommel, davor gewarnt, heutige und neue Aufgaben, die sich aus dem EU-Recht ergeben, nicht beim Eisenbahn-Bundesamt anzusiedeln. Andere Lösungen würden die Prozesse verlangsamen, verteuern und qualitativ abstufen.
Hintergrund ist die 3. Novelle zum Allgemeinen Eisenbahngesetz, die sich derzeit im Vermittlungsverfahren befindet. So ist zwischen Bundestag und Bundesrat u.a. strittig, wem die Aufgaben zur Sicherung der Diskriminierungsfreiheit auf dem bundesdeutschen Schienennetz zugewiesen werden sollen. Die Länderkammer hatte im Dezember des vergangenen Jahres gefordert, diese Überwachungsaufgaben nicht etwa dem Eisenbahn-Bundesamt, sondern einer branchenübergreifenden Regulierungsbehörde für Netzsektoren zu übertragen. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der vom Bundestag zuvor verabschiedet worden war, sollten diese Funktionen hingegen von einer Trassenagentur beim EBA wahrgenommen werden.
Hier das Schreiben der Verkehrsgewerkschaft GDBA im Wortlaut.
Mit großer Sorge verfolgen wir die Diskussion um eine Zuordnung der gesamten Zuständigkeiten, die der Sicherung und Überwachung eines diskriminierungsfreien Zugangs zur Schieneninfrastruktur des Bundes dienen, sowie weiterer Aufgaben der Wettbewerbskontrolle auf eine neue bzw. auf die bestehende Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Aus Sicht der Verkehrsgewerkschaft GDBA ist der Verbleib bereits wahrgenommener Aufgaben sowie die Ansiedlung neuer Zuständigkeiten, die sich aus dem europäischen Recht ergeben, beim Eisenbahn-Bundesamt die einzig sinnvolle Alternative. Die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht ist in jedem Falle gegeben.
Vielfältige Gründe sprechen für diese Vorgehensweise: Dem EBA ist es nach 1994 gelungen, in kürzester Zeit eine Kompetenzvielfalt und –tiefe aufzubauen, die, gemessen an der Komplexität der Materie, den Anforderungen an einen funktionierenden Wettbewerb im deutschen Schienenverkehr mehr als gerecht wird. Nicht ohne Grund gilt die Bundesrepublik Deutschland im direkten EU-Vergleich mit Blick auf die europarechtlich formulierten Vorgaben einer Intensivierung des Wettbewerbs als Vorreiter, welches die tatsächlich anzutreffenden Marktverhältnisse und insbesondere die stetig steigenden Marktanteile Dritter belegen.
Das Eisenbahn-Bundesamt hat zudem maßgeblich dazu beigetragen, dass die politischen Vorgaben trotz grundsätzlich veränderter Ausgangsbedingungen mit einer Vielzahl neuer Anbieter keinen Verlust an Sicherheit und damit auch an Qualität im Schienenverkehr mit sich brachten. Ein entscheidender Grund für die erreichte hohe Qualität ist die enge Verzahnung der Fachreferate untereinander und insbesondere der zentralen Funktionen mit den Außenstellen. Aufgaben der Wettbewerbskontrolle und solche der Zulassung von Fahrzeugen und Infrastruktur sind zwei Seiten ein und derselben Medaille. Technische und wettbewerbsrechtliche Aspekte bilden eine Einheit; eine gesamthafte Betrachtung ist zwingende Voraussetzung für kompetente und zeitgerechte Entscheidungen.
Die Zerschlagung dieses Netzwerkes durch die Einrichtung einer neuen Organisation bzw. durch die Übertragung der Regulierungsfunktionen auf eine branchenübergreifende Behörde würde die Wahrnehmung der europarechtlich formulierten Aufgaben erschweren, verlangsamen und aufgrund des Verlustes an fachlichen Synergien qualitativ abstufen. Der Aufbau einer Parallelorganisation mit allen notwendigen Funktionen widerspräche darüber hinaus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit; eine Verteuerung des Gesamtsystems Schiene wäre neben den bereits angeführten Nachteilen die zwangsläufige Folge.
Eine Verlagerung heutiger und neuer Zuständigkeiten auf andere Behörden konterkariert wichtige wettbewerbs- und verkehrspolitische Ziele und trägt somit nicht zur Stärkung des deutschen Schienenverkehrs bei. Im Gegenteil. Wir bitten Sie aus den genannten Gründen, sich im Rahmen der gegenwärtigen Diskussion für einen Verbleib der heutigen Zuständigkeiten bzw. für die Ansiedlung neuer Aufgaben beim Eisenbahn-Bundesamt einzusetzen.
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