Einmalzahlungen für Lokrangierführer: Spitzengespräch mit Arbeitgeber
Der Streit um die Zulage für Lokrangierführer (Lrf) im Unternehmensbereich Personenverkehr soll jetzt in einem Spitzengespräch mit dem Arbeitgeberverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (Agv MoVe) geklärt werden. Eindringlich fordert die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) den Arbeitgeber auf, die Zulage wie vereinbart an alle Lrf zu zahlen.
Der Unternehmensbereich Personenverkehr macht die Zahlung der Zulage für Lokrangierführer von der Eingruppierung abhängig. So sollen alle Lrf, die in der Entgeltgruppe E 8 eingruppiert sind, diese Zulage nicht erhalten. Das ist jedoch eine grundsätzlich falsche Auslegung der getroffenen Vereinbarung. Die Zulage dient als Anerkennung der immer umfangreicheren Aufgaben für alle Lokrangierführer. Damit ist sie keineswegs abhängig von Eingruppierungen.
Um diese strittige und offensichtlich falsche Auslegung durch den Arbeitgeber zu klären, findet am 10. Oktober 2005 ein Spitzengespräch zwischen der Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) und dem Agv MoVe statt.
Die TG fordert außerdem eine Fortschreibung der Übergangsvereinbarung für alle Unternehmensbereiche im zweiten Halbjahr 2005. Bereits bei den ersten Verhandlungen und Festlegungen zur Zahlung dieser Zulage, war es Ziel eine bessere Bezahlung für Lokrangierführer tarifvertraglich festzuschreiben. Bis dahin sollte die Zulage ein Ausgleich sein. Da dieses Ziel noch nicht erreicht ist, muss die Zulage auch weiter an alle Lrf gezahlt werden.
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