Anforderungs- und leistungsgerechte Eingruppierung von Lokführertätigkeiten
Bei den zurückliegenden Verhandlungen beziehungsweise Sondierungen mit dem Arbeitgeberverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (Agv MoVe) über einen neuen „Entgelttarifvertrag Schiene“ (ETV-S) wurde unter anderem erkennbar, dass eine sachgerechte Eingruppierung von Lokführertätigkeiten offenbar in einigen Unternehmen immer noch nicht erfolgt ist.
Nach den derzeitigen Regelungen sind beispielsweise Streckenlokomotivführer in die Entgeltgruppe E 8 des KonzernETV einzugruppieren. Bei den bisherigen Gesprächen über die künftige Ausgestaltung eines ETV-S war bei einigen Arbeitgebervertretern immer wieder zu erkennen, dass sie diesen Tätigkeitsbereich gern niedriger als bisher eingruppieren würden. Kein Wunder, dass es offenbar immer noch Bereiche gibt, in denen Lokführertätigkeiten nicht sachgerecht eingruppiert sind.
Des öfteren wird man in diesem Zusammenhang von Arbeitgebern auf „kreative“ Weiterentwicklungen von Lokführertätigkeiten, wie beispielsweise den „Bereitstellungslokführer“ und ähnliches verwiesen. Diese „Kreativität“ dient, unbeschadet aller von Arbeitgeberseite häufig genannten Begründungen über notwendige Veränderungen bei den Arbeitsabläufen, nach unserer Auffassung vorrangig nur einem Ziel, nämlich der Senkung von Personalkosten, unter anderem durch niedrigere Eingruppierungen.
Natürlich ist und war die Verkehrsgewerkschaft GDBA stets bereit, vor allem angesichts des derzeit problematischen Arbeitsmarktes, mit entsprechenden Maßnahmen – wie beispielsweise mit dem BeschäftigungssicherungsTV - zum Erhalt von Arbeitsplätzen beizutragen. So wichtig und richtig zur Zeit Maßnahmen zur Sicherung von Beschäftigung sind, dürfen aber die gleichzeitig ständig steigenden Anforderungen an die Kolleginnen und Kollegen, die infolge der hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards im Eisenbahnbetrieb, notwendigerweise besonders von Lokführern verlangt werden, bei dem Thema Eingruppierung nicht unberücksichtigt bleiben. Die gestiegenen Anforderungen dürfen und können nicht darüber hinwegtäuschen, dass neben der hierfür erforderlichen guten Qualifikation der Betroffenen auch ein diesen Anforderungen gerechtes Entgelt notwendig ist.
Dabei sind auch die berufsspezifischen Belastungen, unter anderem infolge Schicht- und Wechseldienst und arbeiten unter den verschiedensten Witterungseinflüssen sowie an Wochenenden und Feiertagen, zu berücksichtigen.
Die Verkehrsgewerkschaft GDBA erwartet, dass im Rahmen der anstehenden Verhandlungen zum neuen Entgelttarifvertrag “Schiene”, neben der Entwicklung von zukunftsorientierten und sachgerechteren allgemeinen Eingruppierungsstrukturen vor allem auch über eines verhandelt wird: die anforderungs- und leistungsgerechte Eingruppierung der Lokomotivführer.
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