Einmalzahlungen für Beamte des Bundes

Das Bundeskabinett hat am 25. Mai 2005 die Übertragung der tariflichen Einmalzahlung in Höhe von jeweils 300 Euro in den Jahren 2005 bis 2007 für die Beamtinnen und Beamten des Bundes beschlossen.

Die Einmalzahlung für 2005 soll in drei Teilbeträgen von je 100 Euro (im Juli, Oktober und Dezember 2005) und in den Jahren 2006 und 2007 in zwei Teilbeträgen von je 150 Euro (jeweils im April und Juli) gezahlt werden. Beamtenanwärter sollen in den Jahren 2005 bis 2007 jeweils 100 Euro mit den Julibezügen erhalten.

Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz allerdings noch zustimmen.

Für die Länder besteht nach deren unterschiedlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen die Möglichkeit, über die Gewährung von Einmalzahlungen in diesen Jahren selbst zu entscheiden.

dbb und Verkehrsgewerkschaft GDBA hatten in einer Stellungnahme zum Beteiligungsgespräch anlässlich der Reform des Beamtenrechts (Strukturreformgesetz) die vollständige Umsetzung der Einkommensforderung für alle Beamten in Bund und Ländern sowie für die Versorgungsempfänger gefordert.

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