DB-Langzeitkonten: Wichtige Frist endet zunächst am 30. November 2005
Zum 1. Dezember 2005 wird der Langzeitkonten-Tarifvertrag (LzkTV) wirksam. Damit ist aber auch eine wichtige Frist verbunden. Wenn der Arbeitnehmer Überstunden oder Anteile daran einzahlen will, muss er das dem Arbeitgeber bis zum Stichtag 30. November 2005 mitteilen.
Und so funktioniert das Langzeitkonto:
Eingezahlt werden können zum einen Überstunden. Sie werden – anders als beim bisherigen Freizeitkonto - in ihren Geldwert umgerechnet.
Dazu können die entsprechenden Überstundenzuschläge kommen.
Eingezahlt werden können darüber hinaus aber auch grundsätzlich alle anderen Entgeltbestandteile: also Einmalzahlungen, die jährliche Sonderzahlung, auch Teile des Tabellenentgeltes. Der Mindestwert der Einzahlungen beträgt 10,00 Euro pro Monat. Die Höchstgrenze wird durch den so genannten Selbstbehalt von 400,00 Euro definiert: Das heißt, der Arbeitnehmer muss mindestens 400,00 Euro behalten. Er darf maximal so viel auf das Lzk einzahlen, dass diese Grenze nicht unterschritten wird.
Auf das Konto fließen auch die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, die auf die eingezahlten Entgeltbestandteile entfallen.
Und das passiert mit dem eingezahlten Geld:
Das Konto wird als Wertguthaben geführt.
Die Verwaltung obliegt dem Zukunftssicherungsfonds. Er ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien – also des Agv MoVe (DB AG) und der Gewerkschaften.
Der Fonds legt die Gelder an. Die Richtlinien dafür sind durch einen eigenen Tarifvertrag und durch die Satzung festgelegt. Das Wertguthaben wird so angelegt, dass die Anlage sicher ist und eine größtmögliche Verzinsung erreicht wird.
Die Beschäftigten werden jährlich über die Wertentwicklung ihrer Guthaben informiert.
Die Konten können über Jahre und Jahrzehnte geführt werden. Die Guthaben dienen in erster Line dazu, früher aus dem Berufsleben auszuscheiden. Wer genug angesammelt hat, kann z.B. ein oder zwei Jahre vor dem Renteneintrittsalter ausscheiden. Er bezieht dann sein Einkommen aus dem Fonds.
Andere mögliche Verwendungen sind Qualifikationsmaßnahmen. Unter bestimmten Umständen kann das Guthaben auch in eine betriebliche Altersvorsorge fließen.
Wichtig ist: Jeder Beschäftigte entscheidet selbst, ob er ein solches Konto anlegen will oder nicht. Weitere Informationen zu diesem Thema hält der jeweilige Betriebsrat vor Ort bereit.
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