DB-Langzeitkonten: Wichtige Frist endet zunächst am 30. November 2005

Zum 1. Dezember 2005 wird der Langzeitkonten-Tarifvertrag (LzkTV) wirksam. Damit ist aber auch eine wichtige Frist verbunden. Wenn der Arbeitnehmer Überstunden oder Anteile daran einzahlen will, muss er das dem Arbeitgeber bis zum Stichtag 30. November 2005 mitteilen.

Und so funktioniert das Langzeitkonto:

Und das passiert mit dem eingezahlten Geld:

Die Konten können über Jahre und Jahrzehnte geführt werden. Die Guthaben dienen in erster Line dazu, früher aus dem Berufsleben auszuscheiden. Wer genug angesammelt hat, kann z.B. ein oder zwei Jahre vor dem Renteneintrittsalter ausscheiden. Er bezieht dann sein Einkommen aus dem Fonds.

Andere mögliche Verwendungen sind Qualifikationsmaßnahmen. Unter bestimmten Umständen kann das Guthaben auch in eine betriebliche Altersvorsorge fließen.

Wichtig ist: Jeder Beschäftigte entscheidet selbst, ob er ein solches Konto anlegen will oder nicht. Weitere Informationen zu diesem Thema hält der jeweilige Betriebsrat vor Ort bereit.

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