Bundesvertretung Senioren bei dbb-chef Peter Heesen in Berlin

Zu einem mehrstündigen Meinungsaustausch trafen sich der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen und die Bundesvertretung der Senioren der Verkehrsgewerkschaft GDBA im dbb forum Berlin. Auf der Tagesordnung standen aktuelle Themen und Problemstellungen im Versorgungsbereich. Das Treffen fand am 5. September 2005 statt.

Im Bild von links: Wilhelm Rodermund (Vorsitzender der Bundesvertretung Senioren), Hans-Werner Schlicht und Wilfried Penck (stellvertretende Vorsitzende), August Völkl (Beisitzer), Peter Heesen (Bundesvorsitzender des dbb beamtenbund und tarifunion), Hans Neumeir (Beisitzer) und Hans-Joachim Lucht (Schriftführer der Bundesvertretung Senioren)

Der Vorsitzende der Bundesvertretung der Senioren der Verkehrsgewerkschaft GDBA Wilhelm Rodermund hob die Besorgnis der Versorgungsempfänger, Rentner und Hinterbliebenen wegen der seit 1997 erfolgten Verschlechterungen im Versorgungsbereich hervor. Zu den gesetzlichen Maßnahmen zählen unter anderem das Dienstrechtsreformgesetz 1997, das Versorgungsreformgesetz 1998, das Versorgungsänderungsgesetz 2001 und das Bundessonderzahlungsgesetz. Er führt aus, bei den Mitgliedern sei aufgrund der erfolgten Einschnitte zum größten Teil die Schmerzgrenze erreicht. Früher seien bei der Bahn 82 Prozent der Beamten im einfachen und mittleren Dienst beschäftigt gewesen, die jeden Cent/Euro für ihren Lebensunterhalt benötigen. Die Äußerungen von Herrn Rürup, die Versorgung zu kürzen, führen zu erheblichen Verunsicherungen und Missstimmungen bei den Mitgliedern. Die Versorgungsempfänger hätten bereits in der Vergangenheit ihren „Beitrag“ in Form von Einsparungen erbracht.

Bild von links: Peter Heesen, Wilhelm Rodermund und Hans Neumeir

Nicht die Versorgungsempfänger, sondern der Bund und die Länder seien „schuld“ an den bestehenden und zukünftigen Versorgungslasten, da die Rücklagenbildung unterblieben sei. Dies müsse den Politikern immer wieder vor Augen geführt werden.

Der dbb Bundesvorsitzende Heesen bringt zum Ausdruck, dass der dbb die vorgebrachten Argumente teile und die Politiker bei jeder sich bietenden Gelegenheit daran erinnere, dass die Beamten bereits erhebliche Sparleistungen erbracht haben. Zudem müssten die Politiker immer wieder darauf hingewiesen werden, dass in bestimmten Bereichen ein Großteil der Versorgungsempfänger im einfachen und mittleren Dienst beschäftigt gewesen seien. Diese seien ebenso wie die Rentner auf den Bestand ihrer Versorgung und eine weiterhin verlässliche Ausgestaltung angewiesen. Die Versorgungsempfänger müssten auf ihre Versorgung „vertrauen“ können. Gleichwohl bestünden in allen Alterssicherungssystemen erhebliche Finanzierungsprobleme, so dass der Gesetzgeber gehalten sei, weitere Maßnahmen zur Sicherung und Finanzierung zu ergreifen.

Für den dbb genießt vor allem die Beibehaltung und Sicherung der Beamtenversorgung höchste Priorität. Die Versorgung mache das Beamtenrecht attraktiv und trage dazu bei, dass sich gut qualifizierte Nachwuchskräfte für den öffentlichen Dienst entscheiden würden. Diesen Vorteil dürfe man auf keinen Fall aufgeben. Der dbb werde auch zukünftig darauf achten, dass überproportionale Belastungen der Versorgungsempfänger unterbleiben. Deswegen habe er bei „einer wirkungsgleichen Übertragung“ immer darauf hingewiesen, dass es sich bei der Versorgung im Gegensatz zu der gesetzlichen Rente um eine Vollversorgung handele.

dbb Bundesvorsitzender Peter Heesen

Heesen weist darauf hin, dass gerichtliche Auseinandersetzungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend seien. Die neueste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zeige eindeutig, dass eventuelle Benachteiligungen vom Beamten nicht zur Verbesserung im Versorgungsbereich sondern zur Einbeziehung aller in die negativen Auswirkungen führen, so zum Beispiel das Urteil zur Besteuerung.

Das Bundesverfassungsgericht habe seine ablehnende Entscheidung in dem Verfahren gegen den Ausschluss der Versorgungsempfänger von der Einmalzahlung aus dem Jahre 2000 zum Anlass genommen, um ausdrücklich unter anderem festzustellen, dass dem Gesetzgeber bei der Gestaltung der Besoldung und Versorgung ein weiter Entscheidungsspielraum zustehe. Auch die getrennte Entwicklung von Besoldung und Versorgung innerhalb eines gewissen Rahmens sei zulässig, außerdem können Maßnahmen bei der Rente als Maßstab für Veränderungen in der Versorgung herangezogen werden.

Im Bild von links: Wilfried Penck, August Völkl, Hans-Werner Schlicht

Der dbb müsse in der derzeit angespannten Situation sein gesamtes politisches Gewicht nutzen, um die Beibehaltung des Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz (GG) zu sichern, in dem das Berufsbeamtentum festgeschrieben ist und damit auch die Versorgung.

Deswegen seien Reformmaßnahmen zwar notwendig, einseitige Maßnahmen zu Lasten der Beamten werden jedoch strikt abgelehnt. Zudem arbeite der dbb zusammen mit dem Bundesministerium des Innern auf Arbeitsebene an Konzepten zur Weiterentwicklung des eigenständigen Versorgungssystems, die die unbestreitbar vorhandenen Finanzierungsprobleme abfangen würden. Dazu zähle zum Beispiel eine freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit, die zur Kürzung der Bezugsdauer führe. Auch ein Modell zur Gründung eines Versorgungsfonds für neu eingestellte Beamte werde beraten. Ferner müsse über die Einführung einer Kapitaldeckung innerhalb der Versorgung nachgedacht werden.

Die Seniorenvertreter der Verkehrsgewerkschaft GDBA regten an, vorhandene Versorgungsempfänger möglichst vor weiteren Strukturmaßnahmen auszunehmen, da diese sich nicht mehr auf Einschränkungen einstellen könnten. Heesen bekundete, dass der dbb eine Spaltung zwischen Besoldung und Versorgung auf jeden Fall zu vermeiden versucht. Denn ein wichtiges Anliegen des dbb sei es, den Gleichklang zwischen Besoldung und Versorgung beizubehalten, da nur dann auch die Versorgungsempfänger an Verbesserungen teilnehmen würden.

Im Bild von links: Peter Heesen und Wilhelm Rodermund

Die Vertretung der Senioren der Verkehrsgewerkschaft GDBA begrüßt das Vorgehen des dbb zur Modifizierung und Neugestaltung des Beamtenrechts. Es wird auch ein gewisses Verständnis dafür bekundet, dass Versorgungsempfänger nicht vollständig von gesetzlichen Vorhaben ausgenommen werden können. Diese müssten jedoch – auch im Sinne von Verlässlichkeit gerade für diejenigen Versorgungsempfänger des einfachen und mittleren Dienstes und deren Hinterbliebenen - auf ein Minimum beschränkt werden. So führen die Neuregelungen bei der Sonderzahlungen für Hinterbliebenen zu erheblichen Nachteilen, die nicht hinnehmbar seien. Diese würden das sogenannte „Weihnachtsgeld“ nur noch für die Zeit des Jahres anteilig erhalten, in der sie auch Empfänger von Hinterbliebenenversorgung sind. So habe zum Beispiel eine Witwe, die erst im November Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung erhalte, auch nur für die Monate November und Dezember Anspruch auf Weihnachtsgeld. Der dbb Bundesvorsitzende Heesen teilt mit, dass der dbb weiterhin versuchen werde diesbezüglich eine Gesetzesänderung zu erreichen. Bisher würde dies jedoch vom Bundesministerium des Innern abgelehnt.

Seitens der GDBA-Vertreter wird darum gebeten, zukünftig das Rentenrecht im dbb noch stärker zu betreuen, da als Grundlage für Verschlechterungen im Versorgungsbereich meistens Änderungen im System der gesetzlichen Rentenversicherung herangezogen würde. Heesen teilt mit, dass dies bereits innerhalb des dbb eingeleitet worden sei und verweist unter anderem auf den stellvertretenden Bundesvorsitzenden Dauderstädt und den Ausbau des Geschäftsbereiches Soziales innerhalb des dbb. Zudem betont er, dass nach der Neubildung der Bundesregierung an diese ein Schreiben gerichtet wird, in welchem der dbb eine Gesprächsrunde zur Angleichung der Ostrenten anregt und parallel dazu einen genauen Fahrplan dazu einfordert.

Abschließend wird ein baldiges Gespräch zwischen dem dbb und der Verkehrsgewerkschaft GDBA angeregt, in welchem die bisher erfolgreiche Zusammenarbeit fortgeführt werden soll. Heesen betonte, er sieht sich gestärkt, den vom dbb beschrittenen Weg fortzusetzen, um das Beamtenrecht, ebenso wie das Besoldungs- und Versorgungsrecht auch für die Zukunft auf eine dauerhaft gesicherte Grundlage zu stellen.

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