Metronom Eisenbahngesellschaft mbH gewährt Fahrvergünstigung

Im Zusammenhang mit der Neuregelung der Fahrvergünstigung hatte die Verkehrsgewerkschaft GDBA gefordert, dass sich die DB AG für die Sicherung der Fahrvergünstigung auf den Strecken der so genannten nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE) einsetzt. Bekanntlich sind nicht alle NE Mitglied der Fahrvergünstigungsgemeinschaft Deutscher Eisenbahnen (FDE) bzw. haben die Gemeinschaft verlassen.

Die DB AG sicherte damals zu, sich um den Erhalt der Fahrvergünstigungen zu bemühen. Dort wo das nicht im Rahmen der FDE-Vereinbarungen gehe, strebe man bilaterale Lösungen an.

Nun hat die DB AG eine solche Vereinbarung mit der Metronom getroffen. Die Metronom erkennt fast alle Fahrvergünstigungsausweise auf ihrem Streckennetz an (Bremen – Hamburg – Uelzen und ab 12. Dezember 2005 Uelzen – Göttingen). Nähere Einzelheiten hat die DB AG in einer Mitarbeiterinfo und in Erläuterungen zum Job-Ticket veröffentlicht.

Nach Auskunft der DB AG laufen derzeit Gespräche mit weiteren Bahnen. Die Verkehrsgewerkschaft GDBA machte gegenüber der DB AG deutlich, dass sie eine so weitreichende Regelung wie die jetzt für das Streckennetz der Metronom vorliegende als tragfähige Basis für weitere bilaterale Vereinbarungen mit anderen Bahnen sieht, auch wenn die Regelung keinen vollwertigen Ersatz für das Job-Ticket enthält.
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