Arbeitszeitverlängerung für Bundesbeamte abgelehnt

Das Bundesministerium des Innern (BMI) beabsichtigt die Arbeitszeitverordnung (AZV) für Bundesbeamte zu novellieren. Im wesentlichen soll damit eine Verlängerung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 auf 41 Stunden für Bundesbeamte ab dem 1. März 2006 realisiert werden. Die Verkehrsgewerkschaft GDBA lehnt die geplante Arbeitszeitverlängerung strikt ab.

Von dieser Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit sollen allerdings schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte sowie Beamtinnen und Beamte mit Erziehungs- oder Pflegepflichten ausgenommen werden. Weiterhin soll es Möglichkeiten zur flexibleren Arbeitszeitgestaltung geben.

Die Verkehrsgewerkschaft GDBA lehnt die von der Bundesregierung geplante weitere einseitige Anhebung der Arbeitszeit für Beamte auf 41 Wochenstunden kategorisch ab.

 

Forderungen der Verkehrsgewerkschaft GDBA

Nach dem Tarifabschluss im öffentlichen Dienst (TVöD) gilt seit 1. Oktober 2005 für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst des Bundes eine wöchentliche Arbeitszeit von durchschnittlich 39 Stunden; diese ist festgeschrieben bis 31. Dezember 2007.

Die Verkehrsgewerkschaft GDBA fordert, dass die Wochenarbeitszeit für die Bundesbeamten nicht wesentlich von der Arbeitszeit der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst abweicht. Schon deshalb erscheint nach der letzten Anhebung von 38,5 auf 40 Wochenstunden zum 1. Oktober 2004 - wobei die Beamten bereits in Vorleistung getreten sind - die geplante weitere Anhebung auf nunmehr 41 Wochenstunden ab 1. März 2006 geradezu grotesk.

Die Verkehrsgewerkschaft GDBA verkennt nicht die desolate Haushaltslage des Bundes, die aber nicht von den Beamten und Arbeitnehmern, sondern allein von der Politik verursacht wurde. Grund für die Arbeitszeitverlängerung ist der geplante Stellenabbau. Dazu muss aber konsequenterweise eine Aufgabenkritik im Vordergrund stehen. Die Verkehrsgewerkschaft GDBA fordert, dass, wenn schon Stelleneinsparungen unumgänglich sind, diese nur dann zu realisieren, wenn auch im entsprechenden Umfang Aufgaben tatsächlich wegfallen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der öffentliche Dienst mit Stellenstreichungen angesichts der hohen Arbeitslosigkeit und in Anbetracht der zunehmenden Arbeitsbelastung und -verdichtung ein völlig falsches Signal setzt. Schon vom Grundsatz her ist es jedenfalls nicht hinnehmbar, dass Beamte hierzu einen Sonderbeitrag leisten sollen.

Aus Sicht der Verkehrsgewerkschaft GDBA werden mit dem TVöD auch gewisse Maßstäbe für das Beamtenrecht gesetzt. Insbesondere in der Arbeitszeitregelung kann es für die Beschäftigten des Bundes keine derartige Ungleichbehandlung geben. Der Dienstherr überzieht mit der geplanten Verlängerung der Arbeitszeit für Beamte das gegenseitige Dienst- und Treueverhältnis. Beamte dürfen nicht als jederzeit verfügbares Sparpotential betrachtet werden.

Hinzu kommt, dass sich aufgrund der erhöhten Anforderungen an die Mobilität der Beamten im Bahnreformbereich bei vielen Kolleginnen und Kollegen die Entfernungen zum Dienstort erheblich ausgeweitet haben. Wegen der dadurch bedingten langen Ausbleibezeiten würde eine weitere Anhebung der wöchentlichen Arbeitszeit zu einer unzumutbaren Belastung für die Betroffenen führen. Übrigens unterliegt der größte Teil der Tarifbeschäftigten im DB-Konzern derzeit aus Gründen der Beschäftigungssicherung einer Arbeitszeit von 2036 Stunden im Jahr, dies entspricht im Vergleich der 39-Stunden-Woche.

Im Organisationsbereich der Verkehrsgewerkschaft GDBA sind überdies viele Beamte im Wechselschichtdienst mit entsprechenden Belastungen eingesetzt. Auch um möglichst einheitliche Schichtpläne für Beamte und Arbeitnehmer zu erreichen, sollten Wechseldienstleistende in eine Sonderregelung einbezogen werden.

weitere Informationen:

GDBA-Chef Hommel im GDBA Magazin: Fehlstart der Großen Koalition (02.12.2005)

dbb "Weihnachtsbotschaft": Schöne Bescherung - Nein danke! (02.12.2005)

Klassischer Fehlstart der Koalition: Beamte sollen doppelt zur Kasse gebeten werden - bundesweite Protestaktion gestartet (21.11.2005)

 

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