Tarifausschuss angerufen: Erschwerniszulagen strittig
In der jüngsten Vergangenheit wurden in verschiedenen Unternehmensbereichen neue Leitfäden für die Erfassung der Erschwerniszulagen in den Betrieben herausgegeben. Hierin werden tarifvertragliche Regelungen zum Teil falsch ausgelegt. Die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) hat deshalb zur Klärung den Tarifausschuss angerufen.
Leitfäden für die Erfassung und Abrechnung der Erschwerniszulagen, die örtliche Arbeitgeber herausgegeben haben sorgen für Unruhe. Denn auf Grundlage dieser Leitfäden finden zur Zeit in den Betrieben Überprüfungen der Erschwerniszulagen statt. Hierbei werden die tarifvertraglichen Regelungen in den einzelnen Unternehmensbereichen jedoch unterschiedlich und teilweise falsch zum Nachteil für die Beschäftigten ausgelegt. Die unterschiedlichen Auslegungen betreffen insbesondere Begriffsdefinitionen von bestimmten Erschwerniszulagen und die Berechnungen der zulagefähigen Zeiten.
Darüber hinaus wurde aufgrund der mit dem Arbeitgeberverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (Agv MoVe) getroffenen „Vereinbarung zur Sicherstellung einer einvernehmlichen tarifgerechten und einheitlichen Umsetzung der Tarifverträge“, der Arbeitgeberverband aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Überprüfungen bis zum Abschluss der Beratungen des Tarifausschusses eingestellt werden.
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