dbb: Ansprüche der Beamten auf Einkommensanpassung unabhängig von Neuwahlen
Der dbb beamtenbund und tarifunion hat davor gewarnt, die Frage nach einer Einkommensanpassung der Beamten mit dem Hinweis auf Neuwahlen unter den Tisch zu kehren. „Der Anspruch der Beamten und Versorgungsempfänger auf Anpassung an die allgemeine Einkommensentwicklung ist gesetzlich verankert, da nur so eine gleichmäßige Entwicklung der Bezahlung aller Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sicher gestellt ist“, sagte dbb Chef Peter Heesen am 22. Juli 2005 in Berlin. Dieses Recht werde auch durch eine Auflösung des Bundestages und vorgezogene Neuwahlen in keiner Weise angetastet.
Heesen kritisierte in diesem Zusammenhang nochmals die Haltung einiger Ministerpräsidenten. Bei ihrer Ablehnung von Einmalzahlungen an Bundesbeamte für die Jahre 2005 bis 2007 im Bundesrat hätten sie sich hinter dem Argument verschanzt, dass diese Leistungen an Bundesbeamte das in den Ländern noch ausstehende Tarifergebnis präjudizieren würden. Heesen warf den Ländern vor, die Gleichbehandlung der Beschäftigten von Bund, Ländern und Gemeinden grob zu missachten, unter anderem auch durch die Arbeitszeitverlängerung für Beamte auf bis zu 42 Stunden. Heesen: „Gerade denen, die man jetzt auch noch länger arbeiten lässt, stehen die Einmalzahlungen zu, alles andere wäre doppelt ungerecht.“
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