Vereinbarte Einmalzahlungen müssen alle Lokrangierführer erhalten

Verkehrsgewerkschaft GDBA und TRANSNET bestehen auf die Einhaltung der mit den DB Unternehmensbereichen Personenverkehr und Services und dem Arbeitgeberverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (Agv MoVe) geschlossenen Vereinbarung, wonach Lokrangierführer (Lrf) und Zugbereitsteller monatliche Einmalzahlungen ab Januar 2005 erhalten.

Entgegen der geschlossenen Vereinbarung soll die „Zulage“, auf Weisung des Unternehmensbereichs Personenverkehr, jetzt nur an Beschäftigte ausbezahlt werden, die in die Entgeltgruppe „E7“ oder geringer eingruppiert sind.

Bereits 2004 haben Verkehrsgewerkschaft GDBA und TRANSNET die übergangsweise Zahlung einer „Zulage“ für die Lokrangierführer ausgehandelt. Zuerst bei Railion. Dann wurde die analoge Anwendung der Regelungen für die Unternehmensbereiche Personenverkehr und Services vereinbart.

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