Dienstrechtsreform: Die aktuelle Diskussion fordert klare Positionen
Seit Wochen wird das Reformmodell für den öffentlichen Dienst sehr intensiv und zum Teil auch sehr kontrovers diskutiert. Dies ist bei der Komplexität des Themas und der Betroffenheit der Beamten in der gesamten Bundesrepublik ein ganz normaler Vorgang. Dabei muss man auch Polemik und tendenziöse Darstellungen hinnehmen, weil jede Gruppe versucht, den Prozess über die öffentliche Meinung zu beeinflussen. Auch die im Organisationsbereich der Verkehrsgewerkschaft GDBA betroffenen Kolleginnen und Kollegen beteiligen sich an dieser Diskussion und fordern berechtigt Lösungen für ihre spezifische Situation, besonders dann, wenn sie als Beamte der Bahn AG zugewiesen sind.
Die Verkehrsgewerkschaft GDBA fasst ihre Positionen nachfolgend zusammen:
Dabei kommt es bei den folgenden Ausführungen besonders darauf an, sachbezogen die politische Strategie darzustellen, um das Ziel, die bestmögliche Lösung für die Mitglieder der Verkehrsgewerkschaft GDBA zu erreichen, umsetzen zu können. Im Mittelpunkt stehen dabei die der DB AG zugewiesenen Beamten.
Klar ist aber auch, dass sich die gemeinsamen Bemühungen der Verkehrsgewerkschaft GDBA, mit dem dbb beamtenbund und tarifunion die im vorliegenden Gesetzentwurf kritisierten Regelungen zu ändern, für die übrigen Beamten und die Versorgungsempfänger positiv auswirken werden.
Verkehrsgewerkschaft GDBA steht zum Reformmodell
Die Verkehrsgewerkschaft GDBA hat sich voll hinter das zwischen dem dbb beamtenbund und tarifunion, ver.di und dem Innenminister vereinbarte Eckpunktepapier „Neue Wege im öffentlichen Dienst“ gestellt.
Massive Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf
Zum Verlassen dieser Position besteht keine Veranlassung. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf entspricht nicht den Vorstellungen der Verkehrsgewerkschaft GDBA und weicht in wesentlichen Punkten von den Vereinbarungen des Eckpunktepapiers ab. Deshalb hat die Verkehrsgewerkschaft GDBA erhebliche Kritik an den aktuellen Gesetzentwürfen erhoben.
Unabhängig vom Fortgang der Gespräche über spezifische Regelungen für zugewiesene Beamte fordert die Verkehrsgewerkschaft GDBA im Zuge der Umsetzung der Dienstrechtsreform Änderungen des vorliegenden Gesetzentwurfes:
Einhaltung der Vereinbarungen des Eckpunktepapiers
Wahrung der Besitzstände auf der Grundlage des 31.03.2006
Keine Abschmelzung des Verheiratetenzuschlages
Keine Finanzierung der Reform durch Einschränkungen bei den Versorgungsempfängern
Vergabe von Leistungsstufen unabhängig von der Haushaltslage
Die Reform des öffentlichen Dienstrechtes darf nicht durch Sonderopfer der Beamten und Versorgungsempfänger finanziert werden.
Nur durch konkrete und von der Verkehrsgewerkschaft GDBA mitgestaltete Reformen, die den geänderten gesellschaftlichen Bedingungen Rechnung tragen, kann eine - von maßgeblichen politischen Kräften gewollte - Abschaffung des Berufbeamtentums in Deutschland verhindert werden. Eine Rückkehr zu einer sehr lange praktizierten bloßen Verweigerungshaltung der Gewerkschaften wäre schädlich und zum Scheitern verurteilt. Ein Reformprozess wäre unter solchen Bedingungen nicht umsetzbar. Das gilt auch für die Gestaltung der rechtlichen Regelungen für die zugewiesenen Beamten.
Auch hier besteht gewisser Veränderungsbedarf, der die aktive Mitgestaltung der Verkehrsgewerkschaft GDBA zum Schutz der Beamten unbedingt erforderlich macht.
Verkehrsgewerkschaft GDBA will akzeptable Regelungen für zugewiesene Beamte
In der Diskussion über die einzelnen Regelungen der Dienstrechtsreform hat die Verkehrsgewerkschaft GDBA immer die besonderen Bedingungen für zugewiesene Beamte im Bereich der Deutschen Bahn AG im Auge behalten. Dies umso mehr, weil sich nicht alle Bestimmungen ohne Anpassungen auf die zugewiesenen Beamten übertragen lassen.
Berücksichtigt werden muss besonders, dass die beamteten Kolleginnen und Kollegen bei der Bahn AG seit der Privatisierung im Jahr 1994 bereits einen sehr hohen Beitrag zur Steigerung der Produktivität des Unternehmens geleistet haben und das bestimmte Arbeitsbedingungen nicht ohne weiteres mit anderen Tätigkeiten im übrigen öffentlichen Dienst zu vergleichen sind.
Die Verkehrsgewerkschaft GDBA beteiligt sich deshalb mit konkreten Forderungen aktiv am Reformprozess der gesetzlichen Rahmenbedingungen für zugewiesene Beamte, besonders unter Berücksichtigung der in der Reform des Dienstrechtes beabsichtigten Änderungen. Auch die Beamten sollen am Unternehmensergebnis beteiligt werden.
Bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Festschreibung des bestehenden Rechtes für die der Bahn AG zugewiesenen Beamten anzustreben, wäre deshalb aus Sicht der Verkehrsgewerkschaft GDBA der falsche Weg, weil dadurch bestehende Probleme nicht gelöst würden. Mittel- und langfristig könnte eine solche Festschreibung für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen sogar zu Nachteilen führen, wenn nicht besondere Regelungen getroffen werden können.
Die seit einigen Monaten laufenden intensiven Gespräche mit den zuständigen Vertretern der Bahn AG und dem Bundeseisenbahnvermögen wird die Verkehrsgewerkschaft GDBA deshalb auch weiter fortsetzen.
Die Verkehrsgewerkschaft GDBA steht Regelungen grundsätzlich offen gegenüber, die zu einer Angleichung der Arbeitsbedingungen im Bahnkonzern führen ohne die grundgesetzlich gesicherten Rechte der Beamten zu gefährden.
Durch Öffnungsklauseln in den Gesetzen zur Neuordnung des Eisenbahnwesens könnten z.B. Regelungen für die Bereiche Zulagen und Arbeitszeit getroffen werden. Bei der Erarbeitung entsprechender Vorschläge war die Verkehrsgewerkschaft GDBA intensiv eingebunden. Nun befinden sich erste Vorschläge in der Vorabstimmung mit den zuständigen Stellen. Die Ergebnisse werden kritisch bewertet und entsprechend kommuniziert werden. Zur Umsetzung einer leistungsbezogenen Bezahlung für zugewiesene Beamte hat die Verkehrsgewerkschaft GDBA den Bundesinnenminister zu zeitnahen Gesprächen aufgefordert.
Allen Versuchen der Aushöhlung des Beamtenstatus der zugewiesenen Beamten wird die Verkehrsgewerkschaft GDBA jedoch massiven Widerstand entgegensetzen.
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