Auslandszulage: Noch keine Einigung über Ausgestaltung und Höhe
Am 18. Juli 2005 fand die zweite Verhandlungsrunde zum Thema „Auslandszulage für das Fahrpersonal“ in Frankfurt am Main statt. Die Verhandlungsgemeinschaft (VG) aus Verkehrsgewerkschaft GDBA und TRANSNET hat dabei die Erweiterung des Empfängerkreises durchgesetzt. Keine Annäherung gab es hingegen bei den Themen Ausgestaltung und insbesondere die Höhe der Zulage. Die Verhandlungen werden am 17. August 2005 fortgesetzt.
Der Arbeitgeberverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (Agv MoVe) hat eine weitere Forderung der VG-Gewerkschaften umgesetzt. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, soll nunmehr auch das stationäre Personal die Zulage bekommen, zum Beispiel im Abfertigungs- und Wagenuntersuchungsdienst in Tschechien. Wenn besondere Kenntnisse der ausländischen Fahr- und Betriebsvorschriften oder Fremdsprachenkenntnisse gefordert sind und nachgewiesen werden können, soll die Zulage auch an diese Kolleginnen und Kollegen gezahlt werden.
Jetzt muss die Struktur der neuen Zulage erneut überarbeitet werden. Wenn eine der beiden Voraussetzungen vorliegt, soll es nämlich pro Schicht zunächst eine Grundzulage geben. Sind beide Anforderungen vorgeschrieben, fällt die Zulage höher aus. Wenn mindestens eine Schicht pro Monat unter diesen Voraussetzungen geleistet wird, gibt es eine zusätzliche monatliche Pauschale für das Vorhalten der besonderen Kenntnisse.
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