DB Konzern: Vertrauensschutz für Altersteilzeitvereinbarungen gilt auch für Vorruhestandsvereinbarungen
Die Verhandlungsgemeinschaft (VG) aus Verkehrsgewerkschaft GDBA und TRANSNET konnte in Verhandlungen mit der DB AG nun auch verbindlich klären, dass der mit dem Abschluss des BeschäftigungssicherungsTV (BeSiTV) mit dem Arbeitgeberverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (Agv MoVe) vereinbarte „Vertrauensschutz für Altersteilzeitvereinbarungen“ analog auch für Vereinbarungen zum Vorruhestand gilt.
Damit erhalten alle Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen beschäftigt sind, das unter den Geltungsbereich des BeSiTV fällt, Vertrauensschutz, sofern sie bereits vor dem 1. Januar 2005 mit dem Arbeitgeber eine Vorruhestandsvereinbarung abgeschlossen haben.
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