Elternzeit-Rechner online
Kinder machen Freude, aber auch Arbeit. Besonders intensiv ist der Betreuungsaufwand in den ersten drei Lebensjahren des Kindes. Viele Eltern wollen besonders in dieser Zeit ihr Kind zu Hause betreuen. Damit das möglich ist, hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Elternzeit für Arbeitnehmer und Beamte eingeführt. Ob und wie dieser Anspruch genutzt werden kann, hängt aber auch von der Einkommenssituation der Familie ab. Für die Eltern stellt sich deshalb die Frage, wie sie Erziehungsarbeit und Erwerbstätigkeit vereinbaren und zwischen sich aufteilen wollen.
Die Antwort wird noch zu oft allein davon abhängig gemacht, wer mehr verdient. Entscheidend sollte jedoch sein, was unter dem Strich in der Familienkasse bleibt. Dabei können steuerliche Effekte, aber auch die Auswirkungen auf den Anspruch auf Bundeserziehungsgeld eine Rolle spielen.
Im Internet hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (bmfsfj) unter www.bmfsfj.de/Elternzeitrechner/ ein Angebot geschaltet, mit dem die Eltern beispielhaft berechnen lassen können, welche Auswirkungen ihr gewähltes Arbeitszeitmodell während der Elternzeit auf Ihr Familieneinkommen hat. Dabei werden die steuerlichen Auswirkungen berücksichtigt sowie der voraussichtliche Erziehungsgeldanspruch berechnet. Hinweise zu den Eingabefeldern sowie Erläuterungen - wie zum Beispiel die Einkommensgrenzen beim Erziehungsgeld oder was zählt zum relevanten Einkommen - können durch Mausklick abgefragt werden. Außerdem stehen als Download ausführliche Erläuterungen als Hilfetexte und die Broschüre "Erziehungsgeld, Elternzeit" zur Verfügung.
Der Elternzeitrechner richtet sich an Mütter und Väter, an werdende Eltern, aber auch an solche, die sich bereits in Elternzeit befinden und planen, in Teilzeit zu arbeiten.
Mit dem nun vorliegenden Angebot wird das Zusammenwirken der Familienleistung Erziehungsgeld mit dem Familieneinkommen und dem zeitlichen Umfang der Erwerbstätigkeit transparenter gemacht. Der Elternzeitrechner soll es den Familien erleichtern, die für sie beste Kombination von Elternzeit und Familieneinkommen zu finden.
Zu beachten ist allerdings, dass die Berechnung nicht rechtsverbindlich ist. Weitergehende Auskünfte erteilen die Erziehungsgeldstellen. Zur Klärung von konkreten Ansprüchen sollten daher die zuständigen Stellen vor Ort befragt werden. Für die Durchführung des Bundeserziehungsgeldgesetzes sind die Länder zuständig. Sie haben die Erziehungsgeldstellen unterschiedlichen Behörden zugeordnet. Auch diese können unter der genannten Internetadresse abgefragt werden. Die Erziehungsgeldstellen beraten auch zur Elternzeit.
Zu weiteren Fragen zum Erziehungsgeld oder zur Elternzeit können sich Interessierte auch direkt an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Service-Telefons beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wenden und zwar von montags bis donnerstags in der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr unter der Telefonnummer 01801 - 907050 oder auch per E-Mail unter info@bmfsfjservice.bund.de.
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