Eisenbahnregulierung endgültig nicht beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 18. März 2005 in Berlin abschließend zahlreichen Änderungen im Eisenbahnrecht zugestimmt. Zuletzt strittig zwischen der Länderkammer und dem Bundestag war die Frage, welche Stelle den Eisenbahnmarkt in Deutschland künftig reguliert. Bundesrat und Bundestag einigten sich schließlich darauf, den Wettbewerb auf der Schiene künftig von der bereits bestehenden Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post überwachen zu lassen, die nun zu einer umfassenden Kontrollinstanz ausgebaut wird. Daneben wird ein von Bund und Ländern paritätisch besetzter Infrastrukturbeirat eingerichtet.
Die bestehende Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post mit Sitz in Bonn und derzeit 2.300 Mitarbeitern soll künftig die Regulierungsaufgaben für alle Netzsektoren (neben Post und Telekommunikation auch Eisenbahn, Elektrizität und Gas) branchenübergreifend wahrnehmen und dafür einen neuen Namen erhalten. Die Dienst- und Fachaufsicht über die Eisenbahn-Abteilung liegt beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen.
Aus Sicht der Verkehrsgewerkschaft GDBA haben Bundestag und Bundesrat keinen Volltreffer gelandet. Bis zuletzt hatte die Verkehrsgewerkschaft GDBA davor gewarnt, heutige und neue Aufgaben, die sich aus dem EU-Recht ergeben, nicht beim Eisenbahn-Bundesamt anzusiedeln. Eine Entscheidung gegen diese Behörde würde die Prozesse verlangsamen, verteuern und qualitativ abstufen.
Nach der abschließenden Entscheidung des Bundesrates am 18. März 2005 verlangte der Bundesvorsitzende der Verkehrsgewerkschaft GDBA, Klaus-Dieter Hommel, von Regierung und Opposition, nun mit gleicher Intensität die Wettbewerbsverzerrungen im gesamten Verkehrswesen anzugehen. Es nütze reichlich wenig, immer und immer wieder auf dem internen Schienen-Wettbewerb rumzureiten, aber für diesen Verkehrsträger im Verhältnis zur Konkurrenz wenig zu tun. Die Zusage, nach dem Jobgipfel mehr Geld für die Schieneninfrastruktur bereitzustellen sei ein lobenswerter Anfang; das Sündenregister aus Jahrzehnten der Vernachlässigung des Bahnverkehrs damit aber noch längst nicht abgearbeitet.
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften, das mit der heutigen Entscheidung des Bundesrates endgültig auf den Weg gebracht wurde, wird das Erste Eisenbahnpaket der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt.
Siehe auch „Stellungnahme der Verkehrsgewerkschaft GDBA zum Gesetzentwurf und zum Verordnungsentwurf zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften“
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