Bundesrat lehnt Entwurf des Versorgungsnachhaltigkeitsgesetzes ab

In seiner Stellungnahme zum Entwurf des Versorgungsnachhaltigkeitsgesetzes weist der Bundesrat in seiner Sitzung vom 17. Juni 2005 darauf hin, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung gerade keine wirkungsgleiche Übertragung von Maßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamtenversorgung enthalte. Die vorgesehene Übertragung des Nachhaltigkeitsfaktors auf die Beamtenversorgung berücksichtige nicht die Besonderheiten der verschiedenen Systeme und führe damit zu einer überproportionalen Belastung der Versorgungsempfänger.

Die Beamtenversorgung kombiniert eine allgemeine Grundsicherung - wie die gesetzliche Rentenversicherung - mit einer Zusatzversicherung, wie sie für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und in der Wirtschaft in Form von Betriebsrenten geleistet wird. Die pauschale Absenkung des Versorgungsniveaus würde damit auch den Teil der Versorgung mindern, der bei einem vergleichbaren Arbeitnehmer durch eine betriebliche Alterssicherung gedeckt wäre und dort nicht von den Einschränkungen der gesetzlichen Rentenversicherung berührt würde. Zudem liegen nach Ansicht des Bundesrates die seit 1999 getroffenen Einschnitte in der eigenständigen Beamtenversorgung in der Summe beträchtlich über vergleichbaren Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Der Bundesrat wendet sich überdies gegen die eingeschränkte Berücksichtigung von Studienzeiten als ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten. Es bleibe sowohl im Versorgungs- als auch im Rentenrecht ein Widerspruch, wenn man notwendige und erwünschte Qualifikationen bei der Bemessung der Rente bzw. Pension nicht berücksichtige.

Der Bundesrat kritisiert ferner, dass der Aufbau der Versorgungsrücklage nicht nachhaltig erfolge und den Ländern somit mittel- und langfristig die Möglichkeit genommen werde, die steigenden Versorgungslasten im vorgesehenen Umfang über die Versorgungsrücklage zu finanzieren.

Auch die Verkehrsgewerkschaft GDBA hatte den Gesetzentwurf in ihrer Stellungnahme anlässlich des Beteiligungsverfahrens massiv kritisiert. Der Bundesrat hat insoweit im wesentlichen die Auffassung der Verkehrsgewerkschaft GDBA bestätigt. Die bereits erbrachten Vorleistungen der Beamten und Versorgungsempfänger, insbesondere durch die Versorgungsrücklage sowie durch die überproportionale Kürzung bei der Sonderzahlung, hatte der Gesetzentwurf nicht ausreichend berücksichtigt. Über das geplante Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz und ihre ausführliche Stellungnahme hat die Verkehrsgewerkschaft GDBA unter anderem im GDBA-magazin Ausgabe April 2005 (Seite 19) ausführlich berichtet.

Weitere Informationen zu diesem Thema:

CDU/CSU gegen weitere Einschnitte bei den Pensionen (15.06.2005)

Droht eine Kostenexplosion bei der Beamtenversorgung? (09.05.2005)

Bundesregierung plant weitere Einsparungen bei der Beamtenversorgung (02.03.2005)

Beamte gehen seltener in vorzeitigen Ruhestand (16.02.2005)

Institut für Wirtschaftsforschung räumt mit Beamtenklischees auf - Sinn legt „Sieben Wahrheiten über Beamte“ vor (11.10.2004)

 

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