Neue EU-Richtlinie regelt Aus- und Weiterbildung für Omnibusfahrer

Eine neue EU-Richtlinie regelt die Grundqualifikation sowie die Weiterbildung der Fahrer im Personen- und im Güterverkehr in Europa völlig neu. Damit werden sich die Bildungsanforderungen an Omnibusfahrer im Linien- und im Reiseverkehr grundlegend verändern. Aktuell läuft im nationalen Bereich der Umsetzungs- und Ausgestaltungsprozess. Ein Referentenentwurf ist in Vorbereitung.

Spätestens bis 2008 müssen die Bestimmungen in Deutschland Anwendung finden. In der Richtlinie geht es in erster Linie um die Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Festlegung eines Mindestniveaus der Aus- und Weiterbildung der Kraftfahrer. Eine gezielte Aus- und Weiterbildung ist eine wichtige Voraussetzung für die Qualität und Sicherheit des Verkehrsmittels Bus. In diesem Sinne hatte die Verkehrsgewerkschaft GDBA seit Jahren ihre Forderungen nach entsprechenden Bildungsmaßnahmen konkretisiert.

Der Omnibusfahrer nimmt eine zentrale Rolle in der Erstellung des Dienstleistungsangebotes im Linien-, aber auch im Reiseverkehr mit dem Bus ein. Die Verkehrsgewerkschaft GDBA hatte moniert, dass bisher die überwiegende Zahl der Fahrer im Güter- und Personenverkehr ihre Tätigkeit lediglich auf der Basis eines Führerscheines ausübt. Über eine Aus- und Weiterbildungspflicht soll nun ein Qualitätssicherungssystem aufgebaut werden. Bereits in die Grundqualifikation sollen erweiterte Inhalte einfließen.

Für die Tätigkeit des Omnibusfahrers wird neben dem Führerschein ein zusätzlicher Befähigungsnachweis mit separater Prüfung erforderlich sein. Des Weiteren soll eine Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung der Busfahrer eingeführt werden. Vorgesehen sind 35 Stunden alle 5 Jahre. Im nationalen Bereich wird derzeit die Option 7 Stunden Schulung pro Jahr favorisiert. Auch die Frage des Mindestalters für den Führerscheinerwerb Klasse D ist in diesen Entwurf und vor allem in die Umsetzungsdiskussion eingebunden.

Außerdem wurde vom Ministerium für Umwelt und Verkehr in Baden-Württemberg ein richtungweisender Modellversuch zur Ausbildung Jugendlicher zum Berufskraftfahrer durchführt. Im Rahmen dieses Modellversuches wird insbesondere nach Abschluss der Grundausbildung im zweiten Ausbildungsjahr mit 18 Jahren über eine Ausnahmegenehmigung ein Bus-Führerschein - beschränkt auf den Linienverkehr bis 50 Kilometer - erteilt. Die ersten Erfahrungen mit dem Modellversuch sind positiv. An die Absenkung des Mindestalters zum Erwerb des Bus-Führerscheins hat das Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg Auflagen gekoppelt. Ein unabhängiges wissenschaftliches Institut begleitet den Ausbildungsverlauf und die Ausbildungsergebnisse sowie Bewährung der Jugendlichen in der beruflichen Praxis nach Abschluss der Ausbildung. Die Ergebnisse werden mit Sicherheit Grundlage weiterführender Gespräche und Diskussionen auf Bundesebene sein.

Grundsätzlich ist der Vorstoß der EU für Kraftfahrer im Personenverkehr, Mindestanforderungen an die Qualifikation festzulegen positiv zu werten. Auch unter dem Aspekt der Attraktivität des Berufes und des Images der Branche ist dies sicher ein in die Zukunft weisender Weg, Mitarbeiter über regelmäßige Qualifizierungsmaßnahmen auf dem aktuellen Stand zu halten. Insbesondere sollte bei der nationalen Umsetzung in den einzelnen Staaten darauf geachtet werden, dass die Standards und Anforderungen vergleichbar sind und es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen kommt.

Aus arbeitsmarktpolitischer Sicht spielt die Schaffung neuer Ausbildungsplätze, aber auch der Erhalt vorhandener Arbeitsplätze der Busfahrer, eine wesentliche Rolle. Kunden im Reiseverkehr sollten dafür sensibilisiert werden, dass Qualität ihren Preis hat und dass es sich letztendlich lohnt, für eine hochwertige Leistung auch ein angemessenen und fairen Preis zu bezahlen. Bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber bei der Umsetzung der EU-Richtlinie keine zusätzlichen Bürokratien und Verwaltungen schafft, sondern unter Mitwirkung der Fachleute aus der Omnibusbranche pragmatischer und flexibler Lösungen entwickelt.

Die Verkehrsgewerkschaft GDBA wird die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht begleiten und dabei für die Förderung der Berufsbildung und den Erhalt der Berufsfähigkeit sorgen.

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