Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB): Mehr Personal für schnellere Antragsbearbeitung gefordert

In den letzten Wochen haben sich die Bearbeitungszeiten der KVB-Anträge deutlich verlängert. Die Verkehrsgewerkschaft GDBA hat sich deshalb an den Präsidenten des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) gewandt und gefordert, die KVB-Bezirksleitungen personell so zu verstärken, dass die Erstattungszeiten sich wieder im Rahmen der bisher üblichen drei bis vier Wochen halten.

Auf Grund der so genannten „wirkungsgleichen“ Übertragung der Änderungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung auf die Beihilfevorschriften des Bundes ist der KVB-Tarif nachhaltig geändert worden. Als Folge davon müssen jetzt insbesondere Rezepte sehr eingehend geprüft werden.

Während die Sparmaßnahmen im Bereich der gesetzlichen Kassen durch die Stabilisierung beziehungsweise Senkung des Kassenbeitrages auch den Versicherten zu Gute kommen, entlasten im Bereich der Beihilfe und damit der KVB die Maßnahmen ausschließlich den Dienstherren.

Die Verkehrsgewerkschaft GDBA ist der Auffassung, dass die KVB-Versicherten zu Recht erwarten können, dass die ihnen zustehenden Erstattungsbeträge so rechtzeitig überwiesen werden, dass sie ihren Zahlungspflichten fristgerecht nachkommen können. Dieser Anspruch wiegt umso schwerer, weil die KVB-Versicherten als einzige im Bereich der Bundesverwaltung sich ganz erheblich an den Verwaltungskosten beteiligen.

Deshalb fordert die Verkehrsgewerkschaft GDBA, dass bereits jetzt vorsorgliche Dienstpostenausschreibungen vorgenommen und bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Personalmehrung der KVB Dienstaushilfen zuzuweisen werden. Der Vorsitzende der KVB-Vertreterversammlung hat sich zwischenzeitlich mit gleicher Zielrichtung ebenfalls an das BEV gewandt.

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