Ehemalige Reichsbahner sollten Rente prüfen lassen

Die ehemalig im Bereich der Deutschen Reichsbahn beschäftigte Kolleginnen und Kollegen sollten bei ihrem Rentenversicherungsträger ihre Rentenansprüche überprüfen lassen.

Das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern hat am 10. November 2004 rechtskräftig entschieden, dass die „zusätzliche Belohnung“ Arbeitsentgelt im Sinne des SGB IV ist. Dem entsprechend müsse diese Belohnung bei den Anwartschaften zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden.

Die Belohnung wurde nach einer ununterbrochenen Dienstzeit von mindestens einem Jahr gewährt. Gestaffelt ausgezahlt betrug sie nach drei Beschäftigungsjahren bereits bis zu 8 Prozent des Jahresbruttoeinkommens der letzten 12 Monate.

Wir empfehlen daher allen Mitgliedern einen entsprechenden Antrag zu stellen (Musterantrag siehe Schlusslink). Entsprechende Bescheinigungen zum Erhalt der zusätzlichen Belohnung sollten dem Antrag beigefügt werden.

Zudem sollte vor Antragstellung ein beratendes Gespräch mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger (Auskunfts- und Beratungsstellen) oder dem Bahn-Versichertensprecher gesucht werden.

Personaldatenarchive im Überblick

Zum Musterantrag „Zusätzliche Belohnung nach § 10 EisenbahnVO“

Ihre Ansprechpartner der Verkehrsgewerkschaft GDBA:
Bezirk Nord-Ost

Bundesgeschäftsstelle:
Matthias.Zeyner@gdba.de - Telefon: 069-714 001 13

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