dbb Chef: Fürsorgepflicht nicht vernachlässigen
Der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen hat vor einer Beseitigung der Fürsorgepflicht gewarnt. „Der Beamtenstatus beruht, salopp gesagt, auf einem Tauschgeschäft. Die Kolleginnen und Kollegen verpflichten sich zu ‚voller Hingabe’ an den Dienst, der Dienstherr wiederum hat eine besondere Fürsorgepflicht“, sagte Heesen dem „Behörden Spiegel“ (Ausgabe vom 14. Dezember 2005).
„Beamte können leichter versetzt werden und verzichten auf Streikrecht. Im Gegenzug beachtet der Arbeitgeber das Alimentationsprinzip und gewährt Unkündbarkeit. Erst wenn Kürzungen, Sonderopfer und Einschränkungen einen Grad erreichen, der die Fürsorgepflicht faktisch beseitigt, stellt sich die Frage nach grundsätzlichen Konsequenzen für den Beamtenstatus selbst“, machte der dbb Chef klar.
Heesen begrüßte die Absicht der Bundesregierung, den Reformweg ihrer Vorgängerin fortzusetzen: „Wir stehen für Verhandlungen zur Verfügung.“ Aber es sei abzuwarten, was sich hinter den Reformankündigungen wirklich verbirgt, fügte er mit Blick auf Weihnachtsgeldkürzung und Arbeitszeitverlängerung zu Lasten der Bundesbeamten hinzu. Zum Vorhaben der Bundesregierung, durch einen zusätzlichen Fonds von staatlicher Seite die künftige Altersversorgung der Beamten zu sichern, sagte Heesen, dies sei vom dbb seit langem immer wieder vorgeschlagen worden. Er erinnerte an die Vorleistungen, die die Beamten dafür seit 2004 durch die Arbeitszeitverlängerung von 38,5 auf 40 Stunden erbracht haben. „Die große Koalition legt diese bekannte Idee neu auf, allerdings ohne diese Vorleistung zu berücksichtigen.“ Dies müsse jedoch unbedingt geschehen. „Wir sind für die Versorgungsfonds, aber wir bestehen auf fairer Behandlung“, so Heesen.
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