Steuervorteil bei Abfindungen: Union und SPD verlängern Vertrauensschutz

Union und SPD haben sich am 14. Dezember 2005 im Finanzausschuss auf eine Verlängerung des Vertrauensschutzes bei Abfindungen geeinigt. Damit hatte der scharfe Protest der Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) sowie anderer Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände Erfolg.

Die Übergangsregelung für Verträge und Vereinbarungen mit Abfindungszahlungen, die vor dem 1. Januar 2006 geschlossen wurden, wird demnach verlängert. Der bisherige Steuervorteil soll weiter gelten, wenn dem Arbeitnehmer die Abfindung bis Ende 2007 ausgezahlt wird.

Durch diese Nachbesserung bleiben Abfindungen auf Grund von individuellen Vereinbarungen, wie z.B. Altersteilzeit- und Vorruhestandsvereinbarungen, die bis Ende 2006 vereinbart wurden, aber erst bis Ende 2007 ausgezahlt werden, im bisherigem Umfang steuerfrei. Erst ab 1. Januar 2008 gilt die volle Besteuerung.

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