Ferien- und Minijobs: Die KBS informiert

Viele Schüler und Studenten möchten sich in den Winterferien ein paar Euro zu ihrem Taschengeld hinzuverdienen. Dabei stellt sich häufig die Frage, ob auf den Verdienst auch Sozialabgaben zu zahlen sind. Denn nur in bestimmten Fällen sind Schüler- und Studentenjobs nicht versicherungspflichtig. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See hin.

Handelt es sich bei dem Ferienjob um eine im Voraus auf maximal zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage befristete Beschäftigung im Kalenderjahr, müssen keine Sozialgaben gezahlt werden. Doch Vorsicht: Die Arbeitsdauer aus mehreren solchen Beschäftigungen innerhalb eines Kalenderjahres wird zusammengerechnet. Wer also mehr als 50 Tage bzw. zwei Monate im Jahr arbeitet und mehr als 400 Euro im Monat verdient, ist sozialversicherungspflichtig. Weitere Ausnahme: Schüler einer allgemeinbildenden Schule bleiben generell versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung.

Für Arbeitnehmer: Minijobs bis 400 Euro abgabenfrei

Für Arbeitnehmer bietet der Minijob einen Ausweg! Wer regelmäßig nebenher jobben geht und nicht mehr als 400 Euro im Monat verdient, braucht keine Sozialabgaben zu zahlen. Dies übernimmt der Arbeitgeber durch eine Pauschalabgabe (ggf. inklusive Steuern). Allerdings sollten Studenten bei einer Dauerbeschäftigung mit einem Arbeitsentgelt von mehr als 400 Euro darauf achten, dass das Studium „Hauptbeschäftigung“ bleibt und der Nebenjob nicht mehr als 20 Stunden pro Woche ausfüllt. In diesem Fall sind nur Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen, die anteilig vom Studenten und seinem Arbeitgeber aufzubringen sind. Wer mehr als 20 Stunden in der vorlesungsfreien Zeit arbeitet und mehr als 400 Euro verdient, muss auch Beiträge zu den anderen Sozialversicherungszweigen bezahlen. Hier steigt der Beitrag bis zu einem Verdienst von 800 Euro gleitend an. Erst ab einen Verdienst von 800 Euro muss der Arbeitnehmer volle Beiträge zu allen Sozialversicherungszweigen zahlen.

Weitere Infos gibt es bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Kostenloses Service-Telefon zur Rentenversicherung: 08000/200 502!

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