Bald mehr Kostenwahrheit im Verkehr?
Auf seiner Sitzung am 14. November 2005 in Straßburg hat sich der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr des Europäischen Parlaments im Rahmen der Novellierung der Wegekostenrichtlinie für den Einstieg in die Berücksichtigung der sogenannten externen Kosten bei der Lkw-Mautberechnung ausgesprochen. Auch sollen kleinere Lkw ab 3,5 Tonnen spätestens ab 2010 unter den Geltungsbereich der Wegekostenrichtlinie fallen. Die Mitglieder des Verkehrsausschusses sprachen sich weiterhin gegen eine ausschließliche Zweckbindung der Mauteinnahmen für die Straße aus.
„Der Einstieg in die Kostenwahrheit auch im Güterkraftverkehr ist ein großes Stück wahrscheinlicher geworden“, urteilte der Bundesvorsitzende der Verkehrsgewerkschaft GDBA, Klaus-Dieter Hommel, in einer ersten Reaktion. Noch in der vergangenen Woche hatte der GDBA-Chef in einem Schreiben an die deutschen Vertreter im Verkehrsausschuss dazu aufgefordert, endlich die Anlastung der durch den Lkw-Verkehr entstehenden externen Kosten zu ermöglichen.
Der Straßburger Kompromiss, so Hommel, ließe zwar einige Wünsche offen. Insbesondere den Zeitraum von bis zu fünf Jahren bis zu erstmaligen Anrechnung der durch den Güterkraftverkehr verursachten Umwelt-, Unfall- und Staukosten bezeichnete der Gewerkschaftsvorsitzende als viel zu lang. Gleichwohl sei nach Jahrzehnten der Benachteiligung der Schiene mit dem Votum des Verkehrsausschusses endlich die Tür für mehr Chancengleichheit im Güterverkehr aufgestoßen. Allerdings müssten Europäisches Parlament und der bisher in der Frage der externen Kosten konträr argumentierende Verkehrsministerrat den Änderungen erst noch zustimmen, verwies Hommel auf die noch zu leistende Überzeugungsarbeit.
Die Mitglieder des Verkehrsausschusses hatten sich am Montag im Rahmen einer Kompromisslinie darauf verständigt, der Kommission nach Inkrafttreten der novellierten Richtlinie zwei Jahre Zeit zu geben, um ein System für die Be- und Anrechnung der externen Kosten zu entwickeln. Sollte anschließend innerhalb eines weiteren Zeitraums von drei Jahren die Wegekostenrichtlinie nicht geändert werden, können die Mitgliedstaaten bis zu 60 Prozent als Annäherungswert für die tatsächlichen Umweltkosten auf die Mautgebühren aufschlagen.
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