Bundesregierung beschließt Reform des Beamtenrechts
Erwartungsgemäß hat die Bundesregierung heute den Gesetzentwurf zur Reform des Beamtenrechts - Strukturreformgesetz - beschlossen. Der dbb beamtenbund und tarifunion begrüßt die Entscheidung des Bundeskabinetts vom 15. Juni 2005 über den Beschluss des Strukturreformgesetzes. „Mit dem positiven Beschluss bringt die Bundesregierung die größte Reform des Beamtenrechts seit Jahrzehnten auf den Weg und verdient dafür Unterstützung“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen.
In vorbildlicher Zusammenarbeit hätten Bundesinnenminister Otto Schily, dbb und ver.di ein grundlegendes Reformmodell entwickelt. Dessen Eckpunkte bildeten die Grundlage für den heute beschlossenen Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen des öffentlichen Dienstrechts von Bundesinnenminister Schily. „Wir haben das Beamtenrecht damit fit für die Herausforderungen der Zukunft gemacht“, so dbb Chef Heesen. Mit der Einführung der leistungsbezogenen Bezahlung und der Aufweichung starrer Laufbahngrenzen werde der öffentliche Dienst konkurrenzfähig zur freien Wirtschaft und gleichzeitig flexibel genug, um die Herausforderungen in Zeiten der Konsolidierung zu meistern. „Das Strukturreformgesetz ist Beweis dafür, dass die besten Reformen in Zusammenarbeit mit den Beschäftigten und ihren Gewerkschaften entstehen“, betonte Heesen.
Die neue Bezahlung orientiert sich vorrangig an der individuellen Leistung und der tatsächlich wahrgenommenen Funktion. Das Einkommen soll sich aus einem Basisgehalt und einem variablen, ausschließlich leistungsbezogenen Anteil zusammensetzen. Dies erfordert neue transparente und nachvollziehbare Verfahren der Leistungsbewertung. Ein neues Beurteilungssystem muss konkret messbaren Kriterien folgen. Dazu wird der dbb in Kürze ein Projekt einrichten und in Arbeitsgruppen für verschiedene Bereiche des öffentlichen Dienstes entsprechende Modelle erarbeiten.
Aufgrund der zu erwarteten vorgezogenen Neuwahl des Bundestages wird angesichts der verbleibenden sehr kurzen Zeitspanne allerdings nach Informationen der Verkehrsgewerkschaft GDBA das Gesetzgebungsverfahren nicht mehr, wie vorgesehen, termingerecht abgewickelt werden können. In der nächsten Legislaturperiode müsste demzufolge der Gesetzesentwurf neu eingebracht werden. Dennoch haben vor allem die Positionen des gemeinsam vereinbarten Eckpunktepapiers "Neue Wege im öffentlichen Dienst" weiterhin Bestand.
Weitere Informationen:
Wie geht es weiter mit dem Entwurf des Strukturreformgesetzes? (14.06.2005)
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