CDU/CSU gegen weitere Einschnitte bei den Pensionen

Die unionsgeführten Bundesländer sind entschlossen, die von der rot-grünen Bundesregierung betriebene weitere Senkung des Versorgungsniveaus zu verhindern. Der Innenausschuss des Bundesrates wird eine Beschlussempfehlung für die Sitzung des Bundesrates am 17. Juni 2005 beschließen. Danach wird die Länderkammer den Gesetzentwurf der Bundesregierung über das Versorgungsnachhaltigkeitsgesetzes (VersorgNG) ablehnen.

Auch die Verkehrsgewerkschaft GDBA hatte den Gesetzentwurf in ihrer Stellungnahme anlässlich des Beteiligungsverfahrens massiv kritisiert. Denn die Beamten und Versorgungsempfänger werden verunsichert, wenn die Maßnahmen des Versorgungsänderungsgesetz 2001 weiter verschärft werden, lange bevor die darin beschlossenen Abflachungen überhaupt umgesetzt wurden.

So erscheinen nach Auffassung der Verkehrsgewerkschaft GDBA die bereits erbrachten Vorleistungen der Beamten und Versorgungsempfänger, insbesondere durch die Versorgungsrücklage sowie durch die überproportionale Kürzung bei der Sonderzahlung, nicht ausreichend berücksichtigt.

Die Kritik der Verkehrsgewerkschaft GDBA beruhte auf folgenden weiteren Aspekten:

Nach Auffassung der Verkehrsgewerkschaft GDBA besteht auch kein Zeitdruck, da bekanntermaßen die Beamtenbesoldung und –versorgung bisher stets mit teilweise erheblichem Zeitverzug und auch in der Höhe hinter den Anpassungen der Tarifeinkommen zurück geblieben ist. So war die Verkehrsgewerkschaft GDBA auch der Auffassung, dass der Entwurf des Versorgungsnachhaltigkeitsgesetzes überdies zurückzustellen ist, bis alle Erkenntnisse des 3. Versorgungsberichtes zuverlässig ausgewertet sind, damit diese in gesichertem Maße berücksichtigt werden können.

Da die Bundesregierung die Einmalzahlungen für Beamte im Rahmen der Besoldungsanpassung für die Jahre 2005 bis 2007 in Höhe von jeweils 300 € kurzfristig vom Entwurf des Strukturreformgesetzes (StruktRefG) ins VersorgNG (Artikel 7b) übernommen hatte, fordert die Verkehrsgewerkschaft GDBA nunmehr die Einmalzahlungen – trotz Ablehnung des VersorgNG – unverzüglich in einem gesonderten Verfahren weiter zu betreiben. Denn der Finanzausschuss des Bundesrates hat in der vergangenen Woche dem Begehren der Bundesregierung auf Zahlung für die Bundesbeamten und Ermächtigung für die Länder nicht zugestimmt. Damit könnte es vor der geplanten Bundestagswahl keine Regelung zur Einmalzahlung mehr geben.

Weitere Informationen zu diesem Thema:

Einmalzahlungen für Beamte des Bundes (25.05.2005)
Droht eine Kostenexplosion bei der Beamtenversorgung? (09.05.2005)
Bundesregierung plant weitere Einsparungen bei der Beamtenversorgung
(02.03.2005)
Beamte gehen seltener in vorzeitigen Ruhestand
(16.02.2005)
Institut für Wirtschaftsforschung räumt mit Beamtenklischees auf - Sinn legt „Sieben Wahrheiten über Beamte“ vor (11.10.2004)

Seite weiterempfehlen Seite druckenSeite drucken