Reform des Beamtenrechts: Gesetzentwurf macht den öffentlichen Dienst zukunftsfest
Der Bundesvorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion, Peter Heesen, hat den nun erarbeiteten Gesetzentwurf zur Reform des Beamtenrechts als "wichtigen Ansatz für eine neue Führungskultur" in Verwaltungen und Dienststellen bezeichnet. Das neue Beamtenrecht werde einen wichtigen Beitrag leisten, bestehende Vorbehalte der Bürger gegenüber dem öffentlichen Dienst abzubauen, sagte Heesen. "Damit machen wir das Berufsbeamtentum zukunftsfest."
Der dbb Chef erwartet die baldige Einführung einer leistungsgerechteren Bezahlung für Beamte. Diese ist einer der Kernpunkte des vorliegenden Entwurfs des Strukturreformgesetzes. Die Bezahlung bei guten Leistungen soll um bis zu vier Prozent über das Normalniveau steigen können.
Grundlage des 224 Seiten umfassenden Gesetzentwurfes, der Anfang 2006 umgesetzt werden soll, war das gemeinsame Eckpunktepapier von Bundesinnenministerium, dbb und ver.di "Neue Wege im öffentlichen Dienst" vom Oktober 2004. Die Arbeitszeiten sollen flexibler und die Aufstiegschancen besser werden.
Das mit dem Strukturreformgesetz modernisierte Beamtenrecht setzt das Eckpunktepapier um: Flexibilität und Durchlässigkeit bei den Laufbahnen, leistungsorientierte Bezahlung, langfristige Sicherung der Altersversorgung. Die bisherigen Laufbahnschranken werden de facto aufgehoben; sie gelten für den Einstieg, die weitere Karriere wird durch Leistung bestimmt. Das schafft berufliche Perspektiven. Laufbahnen werden entschlackt, viele Bezeichnungen können entfallen.
Die Bezahlung besteht aus Basisgehalt und Leistungsvariablen. Geplant sind vier Leistungsstufen bei einer anfänglichen Bandbreite zwischen 96-104 Prozent sowie weitgehende Bestandssicherung. Erfahrungsstufen (nach fünf, zehn und 20 Jahren) ersetzen die bisherigen Dienstaltersstufen. Das neue Bezahlungssystem soll zunächst für Neueingestellte eingeführt werden. Kein vorhandener Beamter soll weniger erhalten; das bisherige Bezügeniveau wird gegebenenfalls durch eine Überleitungszahlung gewahrt. Durch kompensatorische Maßnahmen, ähnlich wie bei der Neugestaltung des Tarifrechts, soll dennoch weitgehend Kostenneutralität gewährleistet bleiben.
Bei der Altersversorgung will das Bundesministerium des Innern (BMI) einen Versorgungsfonds für künftige Beamte bilden. Die Leistungsvariable fließt auch in die spätere Versorgung mit ein.
Die Reform wurde im Vorfeld beeinflusst durch die sogenannte Bull-Kommission, die eine Umgestaltung des gesamten öffentlichen Dienstes für notwendig erachtete und gleichzeitig den Beamtenstatus infrage stellte. Außerdem strebte die Föderalismuskommission an, die Bezahlung und Altersversorgung der Beamten auf die einzelnen Länder und den Bund zu übertragen. Beide Modelle hätten zu einer Zerschlagung des Beamtentums geführt. In der im Dezember 2004 gescheiterten Föderalismuskommission forderten die Länder, die volle Kompetenz über die Besoldung ihrer Beamten zu erhalten. Sollte diese Forderung im Zuge der Neuauflage der Föderalismuskommission doch noch umgesetzt werden, würde eine Beamtenrechtsreform nicht für alle 1,7 Millionen Beamten bei Bund, Ländern und Kommunen gelten, sondern nur für die rund 130 000 Bundesbeamten.
Vor dem Hintergrund der wieder auflebenden Föderalismusdebatte besteht der dbb auf einem bundeseinheitlichen Dienstrecht. dbb Chef Heesen appellierte in einem dpa-Gespräch an die Länder, sich nicht gegen den Gesetzentwurf zu stellen: "Wenn die Länder sich verweigern, dann ist das ein Verweigern von Reformen." Dies erwarte er aber nicht, da das Beamtenrecht modernisiert werden müsse, fügte Heesen hinzu.
Nach einer ersten Bewertung des Gesetzentwurfs, so der dbb Chef, seien allerdings einige im Entwurf enthaltene Regelungen in den Vorgesprächen nicht abgestimmt und entsprächen in der gegenwärtigen Fassung nicht den gemeinsam vertretenen Grundlinien. Heesen: „Hierzu gehören insbesondere einige Regelungen für die lebensälteren Kolleginnen und Kollegen, die vom Optionsrecht Gebrauch machen sowie auch das Fehlen wichtiger versorgungsrechtlicher Elemente aus dem Eckpunktepapier. Ergänzungsbedürftig ist der Entwurf auch im Hinblick auf den Einbau der Regelungen zur Einkommensentwicklung 2005 bis 2007, hier insbesondere zu den Einmalzahlungen.“
Diese Punkte werden noch Gegenstand weiterer Beratungen auf Arbeitsebene und nötigenfalls auch auf Spitzenebene zwischen dem Bundesinnenminister und den Vorsitzenden der beteiligten Gewerkschaften sein.
Am 11. Mai 2005 ist ein Gespräch mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften über den Gesetzentwurf geplant. Das Strukturreformgesetz könnte dann voraussichtlich im April 2006 in Kraft treten.
siehe auch:
Bundesinnenminister Schily: Eckpunktepapier zügig umsetzen (11.01.2005)
Heesen: dbb bleibt auf Reformkurs - "Forum Verwaltungsreform" auf Gewerkschaftspolitischer Arbeitstagung angekündigt (10.01.2005)
dbb zu Scheitern der Föderalismuskommission – Heesen: Eckpunktepapier umsetzen, Handlungsfähigkeit beweisen (17.12.2004)
Für Modernisierung des Berufsbeamtentums keine Verfassungsänderung notwendig
Experten lehnen Abschaffung des Berufsbeamtentums ab (02.03.2004)
Bundestagungen der Verkehrsgewerkschaft GDBA: dbb Reformmodell 21 ohne Alternative (24.03.2004)
Neue dbb-Wandzeitung: Warnung vor Bull-Vorschlägen (03.06.2004)
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