Renten bleiben über den 30. Juni 2005 hinaus unverändert
Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts am 13. April 2005 in Berlin werden die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum Anpassungstermin 1. Juli 2005 nicht erhöht. Im Gesamtergebnis wäre sogar eine Negativanpassung, also Rentenkürzung eingetreten. Dies hat Gesetzgeber jedoch per Gesetz ausgeschlossen. So bleiben die Renten über den 30. Juni 2005 hinaus unverändert.
Begründet wird die erneute Nullrunde bei den Renten zum einen durch die geringen Lohnsteigerungen im vergangenen Jahr, die die Grundlage für die Rentenanpassung bilden. Diese haben in den alten Bundesländern lediglich 0,12 Prozent und in den neuen Ländern 0,21 Prozent betragen. Zum anderen wird die Rentenanpassung vom Riester- und vom Nachhaltigkeitsfaktor ungünstig beeinflusst. Beim so genannten Riester-Faktor fließt die Belastung der Arbeitnehmer für ihre ergänzende Altersvorsorge mit ein. Der neue Nachhaltigkeitsfaktor hingegen berücksichtigt die ungünstige Entwicklung des Verhältnisses von Rentnern zu Beitragszahlern.
Auf höhere Belastungen müssen sich die Rentner dennoch einstellen. Das hängt mit dem Sonderbeitrag zur Krankenversicherung zusammen, den Rentner ebenso wie Arbeitnehmer ab Juli 2005 zahlen müssen. Die Rentenversicherung zieht diesen Betrag in Höhe von 0,9 Prozent der Rente direkt von der Rente ab.
Positiv ist anzumerken, dass die Betriebsrente der BVA Abteilung B wie vereinbart fortgeschrieben wird. Für deren Bezieher erhöht sich die Rente aus der Abteilung B zum 1. Juli 2005 um ein Prozent. Der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent beeinflusst die Erhöhung im Gegensatz zur gesetzlichen Rente nicht, da die Rentner den Beitrag an die Krankenkassen für diese Rentenart auch schon in der Vergangenheit allein tragen mussten. Effektiv erhält also der Betriebsrentenempfänger zum 1. Juli 2005 ein Prozent mehr Rente aus der BVA Abteilung B.
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