dbb tarifunion: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst beweist Reformfähigkeit
Nach Einschätzung der dbb tarifunion ist mit dem gestern unterzeichneten Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) des Bundes und der Kommunen ein „Tarifkompromiss im besten Sinne des Wortes erreicht“ worden. Frank Stöhr, Verhandlungsführer der dbb tarifunion, bezeichnete das Ergebnis als einen „deutlichen Beweis“ für die Reformfähigkeit des öffentlichen Dienstes.
Man habe sowohl den Standort Deutschland als auch die Arbeitnehmerrechte der öffentlichen Beschäftigten gestärkt, und gleichzeitig bewiesen, dass beides keine Gegensätze seien, so Stöhr. Der Flächentarif werde erhalten und ein Bezahlungssystem geschaffen, das sicherstelle, dass gleiche Leistung bei den Beschäftigten von Bund und Kommunen auch gleich bezahlt werde. Der TVöD mache den öffentlichen Dienst konkurrenzfähig, befähige ihn, auch in Zukunft leistungsfähiges Personal zu gewinnen und entlaste die öffentlichen Haushalte.
Stöhr: „Jetzt sind die Bundesländer am Zug. Wir kennen ihre spezifischen Probleme und haben uns in substanziellen Punkten wie Bezahlung, Arbeitsbedingungen und Arbeitszeit auf sie zu bewegt. Die Länder haben kein einziges schlagendes Argument gegen den neuen Tarifvertrag. Deshalb sollten sie ihn schleunigst auch für ihre Beschäftigten übernehmen, statt Beamte und Angestellte weiter gegeneinander auszuspielen.“
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