Wie geht es weiter mit dem Entwurf des Strukturreformgesetzes?

Die Bundesregierung wird nach Informationen der Verkehrsgewerkschaft GDBA voraussichtlich am 15. Juni 2005 über den Gesetzentwurf beraten, beziehungsweise diesen beschließen. Nach der Beschlussfassung durch das Kabinett könnte die Zuleitung des Entwurfs an den Bundesrat erfolgen. Aufgrund der zu erwarteten vorgezogenen Neuwahl des Bundestages wird allerdings wegen dem Prinzip der so genannten Diskontinuität, wonach mit der Auflösung des Bundestages die laufenden Vorlagen und Entwürfe quasi als erledigt gelten, sehr wahrscheinlich auch der Entwurf des Strukturreformgesetzes nicht mehr weiter vorankommen.

Angesichts der verbleibenden sehr kurzen Zeitspanne wird nach Informationen der Verkehrsgewerkschaft GDBA das Gesetzgebungsverfahren nicht mehr, wie vorgesehen, termingerecht abgewickelt werden können. In der nächsten Legislaturperiode wäre demzufolge der Gesetzesentwurf neu einzubringen.

Dennoch haben vor allem die Positionen des gemeinsam vereinbarten Eckpunktepapiers "Neue Wege im öffentlichen Dienst" weiterhin Bestand.

Angesichts des Reformdrucks - auch im Bereich des öffentlichen Dienstrechtes - geht die Verkehrsgewerkschaft GDBA davon aus, dass das Strukturreformgesetz vom neuen Bundestag zu gegebener Zeit wieder aufgenommen wird.

Mit dem Eckpunktepapier wurde erstmals ein konkretes Konzept eines leistungs- und funktionsbezogenen Bezahlungssystems, einschließlich entsprechender finanzieller Absicherung und versorgungsrechtlicher Einbeziehung, vorgelegt. Hinzu kommt, dass bei der geplanten Neugestaltung des Beamtenrechts, ähnlich wie im neuen Tarifrecht des öffentlichen Dienstes (TVöD) mehr leistungs- und funktionsorientierte Elemente im Vordergrund stehen.

Jedenfalls wird die Verkehrsgewerkschaft GDBA diesen Reformprozess weiterhin - gegebenenfalls auch kritisch – mitgestalten und sich für die Rechte der Beamtinnen und Beamten innerhalb des geltenden Verfassungsrahmens einsetzen. Eine Verfassungsänderung und damit verbunden eine drastische Einschränkung des Berufsbeamtentums lehnt die Verkehrsgewerkschaft GDBA ab.

Die Verkehrsgewerkschaft GDBA hat in ihren Stellungnahmen einige im Gesetzentwurf nicht verabredete Aspekte kritisiert und entsprechende Vorschläge unterbreitet. So erscheint die rasche Entwicklung und Einführung von Verfahren, Methoden und Grundlagen der Leistungsfeststellung und -bewertung unerlässlich, um eine gerechte Vergabe der Leistungsbezahlung zu gewährleisten. Die Verfahren der Leistungsbewertung müssen transparent und nachvollziehbar sein. Dazu wird der dbb in Kürze ein Projekt einrichten. Weiterhin fordert die Verkehrsgewerkschaft GDBA eine bessere Einbeziehung vorhandener Beamter und Versorgungsempfänger in den Bestandsschutz.

Weitere Informationen:

Beteiligungsgespräch zum Strukturreformgesetz: dbb mahnt Korrekturen im Gesetzentwurf an – Fehlentwicklungen ausschließen (12.05.2005)

dbb Chef kritisiert anhaltende Diskussion um Pensionskürzungen – Heesen: „Dann gibt es Fundamentalopposition!“ (11.05.2005)

Heesen: Gesetzentwurf gemeinsam zum Ergebnis bringen - Noch Gesprächsbedarf in einigen Punkten (03.05.2005)

Reform des Beamtenrechts: Gesetzentwurf macht den öffentlichen Dienst zukunftsfest (15.04.2005)
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