Mehr schwerbehinderte Beschäftigte im DB Konzern

Bei der Deutschen Bahn AG liegt die Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Beschäftigte bei 4,39 Prozent (Stand Oktober 2005). Sie ist damit deutlich höher als in der freien Wirtschaft; dort lag die Beschäftigungsquote mit 3,6 Prozent deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt von vier Prozent.

In absoluten Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass 7.891 schwerbehinderte und gleichgestellte Bahnbeschäftigte im DB Konzern im Einsatz sind. Seit dem 31. Dezember 2000 (Quote 3,5 Prozent, 6.661 schwerbehinderte und gleichgestellte Mitarbeiter) ist bei der Bahn ein stetiger Anstieg der Zahlen sowohl im prozentualen als auch im absoluten Bereich zu beobachten. Dies ist nicht zuletzt dem starken Engagement der Schwerbehindertenvertrauenspersonen auf allen Ebenen des Konzerns zu verdanken.

Die Verkehrsgewerkschaft GDBA und ihre ständige Arbeitsgruppe Schwerbehinderte werden die Schwerbehindertenvertrauenspersonen und die Arbeitgeber bei der Deutschen Bahn AG bei diesem positiven Weg weiterhin stärken und unterstützen, damit der (behinderte) Mensch nicht auf der Strecke bleibt.

Die Bundesagentur für Arbeit hat nach Auswertung des Anzeigeverfahrens für das Jahr 2003 jetzt eine Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen von vier Prozent bekannt gegeben. Ein leichter Anstieg dieser Quote ist sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern zu beobachten.

Die Beschäftigungsquote lag in der freien Wirtschaft mit 3,6 Prozent deutlich unter dem Durchschnitt. D. h. sie konnte die Beschäftigungspflichtquote von fünf Prozent nicht erfüllen. Deutlich besser sieht es bei den öffentlichen Arbeitgebern, den Behörden und öffentlichen Verwaltungen aus. Dort liegt die Quote bei 5,4 Prozent.

Insgesamt sind 793.000 Pflichtarbeitsplätze besetzt worden. Bei Erfüllung der Beschäftigungspflichtquote hätten es 957.000 sein müssen. 2003 waren insgesamt 132.091 Firmen und Behörden beschäftigungspflichtig. Davon haben 106.000 die Beschäftigungspflichtgrenze nicht erreichen können und 39.000 beschäftigen überhaupt keine schwerbehinderten Menschen. 26.100 Arbeitgeber hingegen beschäftigen fünf Prozent oder mehr schwerbehinderten Menschen.

Beschäftigungspflichtig sind Arbeitgeber nach Paragraf 71 (1) Sozialgesetzbuch IX, wenn sie mindestens 20 dauerhafte Arbeitsplätze eingerichtet haben.

Seite weiterempfehlen Seite druckenSeite drucken