Schlichtungsstelle der DB Fernverkehr AG: Pausenprobleme gelöst

Am 8. und 9. Juni 2005 befasste sich die Tarifliche Schlichtungsstelle (TSST) für die DB Fernverkehrs AG mit strittigen Fragen, die bei den Mitbestimmungsverfahren zur Fahrplananpassung zum 12. Juni 2005 zwischen den Betriebsparteien entstanden waren und vor Ort nicht gelöst werden konnten. Hauptthemen waren die Fragen ob der Arbeitgeber Ruhepausen auf abgestellten Reisezügen planen darf und ob der Erholwert bei Kurzpausen ausreicht.

Die Verkehrsgewerkschaft GDBA und die anderen Arbeitnehmervertreter in der TSST lehnten grundsätzlich Ruhepausen auf Zügen ab, weil deren Erholwert sehr zweifelhaft und die Konzernbetriebsvereinbarung (KBV) „Sozialräume“ uneingeschränkt anzuwenden ist. Diese schreibt für den Zeitraum der Ruhepausen Pausenräume vor. Ruhepausen auf abgestellten Reisezügen will die TSST nicht einführen.

Die von der Arbeitgeberseite geplante Einführung von Kurzpausen war ein weiterer Streitpunkt. Auch bei Kurzpausen sieht die Verkehrsgewerkschaft GDBA keinen ausreichenden Erholwert, zumindest nicht für Lokomotivführer und Zugbegleiter. Die geplanten Kurzpausen konnten durch Einzelfallentscheidungen in ausreichend lange Ruhepausen umgewandelt werden.

Die Verkehrsgewerkschaft GDBA machte in der TSST deutlich, dass sie beim Thema Ruhepausen und deren Erholwert nicht kompromissbereit ist. Versuche der Arbeitgeberseite, insbesondere die Sozialstandards zu verschlechtern, wurden abgewehrt. Für diesen Erfolg war die engagierte Haltung vieler Betriebsräte Voraussetzung, wofür sich die Verkehrsgewerkschaft GDBA an dieser Stelle bedankt!

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