Beteiligungsgespräch zum Strukturreformgesetz: dbb mahnt Korrekturen im Gesetzentwurf an – Fehlentwicklungen ausschließen
Im Beteiligungsgespräch zum Strukturreformgesetz hat der dbb am 11. Mai 2005 die Umsetzung des von dbb, ver.di und Bundesinnenministerium (BMI) gemeinsam erarbeiteten Eckpunktepapiers „Neue Wege im öffentlichen Dienst“ grundsätzlich als gelungen bezeichnet. Dennoch enthalte der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form nicht abgesprochene Abweichungen, die korrigiert werden müssten, um Fehlentwicklungen auszuschließen.
Die vom Bundesvorsitzenden Peter Heesen angeführte dbb Delegation warnte in ihrer Stellungnahme im BMI vor einer empfindlichen Störung der durch das Eckpunktepapier geschaffenen gemeinsamen Geschäftsgrundlage, für die allein das Bundesinnenministerium verantwortlich gemacht werden müsse.
Unter den vom BMI verfügten Ergänzungen im Gesetzentwurf kritisierte der dbb - mit Bezug auf den am 8. Mai 2005 gefassten Beschluss des Bundeshauptvorstandes – nicht abgesprochene Verschlechterungen der Bedingungen beim Optionsrecht für ältere Beamte und die geplanten Eingriffe in die versorgungsrechtlichen Ansprüche jetziger Versorgungsempfänger. Auch könne die neu vorgesehene Begrenzung der Vergabe von Leistungsstufen auf das jeweils zur Verfügung stehende Budget so nicht akzeptiert werden, da diese Regelung dem gleichzeitig vorgesehenen Rechtsanspruch auf eine leistungerechte Bezahlung zuwiderlaufe.
Darüber hinaus erwarte der dbb, dass der Gesetzentwurf um die Regelungen zur Einkommensentwicklung 2005 bis 2007 in der Fassung der vom dbb 2005 vorgelegten Einkommensforderung ergänzt wird. Auch sollten die übrigen Themen des gemeinsam erarbeiteten Reformkonzeptes – insbesondere die noch ausstehenden Regelungen für die Mitnahme der Versorgungsbezüge - zügig umgesetzt werden.
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