Mehr Geld für 80.000 Ost-Rentner

Etwa 80.000 Ruheständler, überwiegend in den neuen Bundesländern, dürften Anspruch auf eine höhere Altersrente haben. Das folgt aus mehreren, jetzt bekannt gegebenen Urteilen des Bundessozialgericht (BSG). Davon betroffen sind alle Altersrentner, die bereits in der DDR eine Unfallrente bezogen haben. Nach den insgesamt sechs vom BSG entschiedenen Fällen könnten Mehrbeträge zwischen 20 und über 100 € monatlich zu erwarten sein (Az: B 4 RA 27/05 R und andere).

Nach den gesetzlichen Regelungen werden Unfall- und Altersrente nicht parallel gezahlt. Eine Unfallrente wird vielmehr auf die Altersrente teilweise angerechnet. Nicht angerechnet wird hierbei allerdings der Anteil der Unfallrente, der dem Ausgleich so genannter immaterieller Schäden dient, der also gewissermaßen eine Art von Schmerzensgeld für den erlittenen Unfall darstellt. Die Höhe dieses nicht anzurechnenden Freibetrags richtet sich nach dem Grad der Erwerbsminderung (MdE).

Im Jahr 1992 setzte die damalige Bundesregierung einen geringeren Freibetrag für Ostrentner fest, das BSG kippte dieses jedoch 2003 wegen fehlender gesetzlicher Grundlage. Daraufhin besserte der Gesetzgeber im Juli 2004 nach.

Das neue Gesetz, so das BSG, nehme in einer Verweisungskette letztlich Bezug auf Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes und des Einigungsvertrags, die im Jahr 2000 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig verworfen worden seien. Daher könne sich die Kürzung "auf keine vom Parlament geschaffene Rechtsgrundlage stützen" und sei unwirksam.

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