Auslandszulage: Noch keine Einigung über Höhe - Spitzengespräch gefordert
Auch in der Verhandlungsrunde am 11. Oktober 2005 konnten die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) und der Arbeitgeberverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (Agv MoVe) keine Einigung über die Höhe der Auslandszulage erreichen. Das soll jetzt in einem Spitzengespräch geklärt werden. Klarheit besteht jedoch über den Empfängerkreis sowie die Verfahrensweise.
Neben dem fahrenden Personal wird auch das stationäre Personal diese Zulage erhalten, so etwa im Abfertigungs- und Wagenuntersuchungsdienst in Tschechien. Voraussetzung für die Zulage ist, dass der Beschäftigte besondere Kenntnisse der ausländischen Fahr- und Betriebsvorschriften oder Fremdsprachenkenntnisse nachweisen kann.
Liegt eine der beiden Voraussetzungen vor, wird es pro Schicht zunächst eine Grundzulage geben. Sind beide Anforderungen vorgeschrieben, fällt die Zulage höher aus. Wenn mindestens eine Schicht pro Monat unter diesen Voraussetzungen geleistet wird, gibt es eine zusätzliche monatliche Pauschale für das Vorhalten der besonderen Kenntnisse.
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