Arbeitszeit und Besoldung für Beamte des Bundes anpassen

Aus Sicht der Verkehrsgewerkschaft GDBA werden mit dem neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) auch Maßstäbe für die Reform des Beamtenrechts gesetzt. Wichtige Ansatzpunkte sind insbesondere in der Arbeitszeitregelung und in der Bezahlung für die Beschäftigten des Bundes zu sehen.

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) tritt zum 1. Oktober 2005 in Kraft. Danach gilt für die Tarifkräfte des Bundes in Ost und West eine wöchentliche Arbeitszeit von durchschnittlich 39 Stunden. Die Beschäftigten im bisherigen Tarifgebiet West erhalten für die Jahre 2005, 2006 und 2007 eine Einmalzahlung von jeweils 300 Euro und im Tarifgebiet Ost weitere Anpassungsschritte an das Westniveau.

Die Verkehrsgewerkschaft GDBA fordert deshalb, dass die Wochenarbeitszeit für die Bundesbeamten - einschließlich der zum DB Konzern zugewiesenen Beamten - von 40 auf durchschnittlich 39 Stunden geregelt wird sowie die Übernahme der Einmalzahlungen bzw. Anpassungsschritte für die Beamten des Bundes.

Überdies muss auch die Sonderzahlung für Beamte und Versorgungsempfänger des Bundes auf das Tarifniveau für Bundesbeschäftigte angehoben werden.

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