UB Personenverkehr: Alle Lokrangierführer erhalten Einmalzahlungen
Der Streit um die Zulage für Lokrangierführer (Lrf) im Unternehmensbereich Personenverkehr ist vom Tisch. Bei einem Spitzengespräch mit dem Arbeitgeberverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (Agv MoVe) konnte die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) am 10. Oktober 2005 die Zahlung für alle Lrf durchsetzen. Außerdem wurde die weitere Einmalzahlung für das zweite Halbjahr 2005 vereinbart.
Der konsequente Einsatz der Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) und der Kampf der Lokrangierführer haben sich gelohnt. Auch im Unternehmensbereich Personenverkehr wird die Zulage für Lokrangierführer an alle Lrf gezahlt. Damit konnte sich die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) durchsetzen und die falsche Auslegung der getroffenen Vereinbarung verhindern. Der Unternehmensbereich Personenverkehr wollte Lokrangierführern, die in der Entgeltgruppe 8 eingruppiert sind, die Zulage nicht zahlen.
Des Weiteren konnte die TG eine Weiterführung der Übergangsvereinbarung für alle Unternehmensbereiche im zweiten Halbjahr 2005 durchsetzen. Bereits bei den ersten Verhandlungen und Festlegungen zur Zahlung der Zulage war es Ziel, generell eine bessere Bezahlung für Lokrangierführer tarifvertraglich festzuschreiben. Bis dahin sollte die Zulage ein Ausgleich sein. Da dieses Ziel noch nicht erreicht ist, wird die Zulage auch weiter an alle Lrf gezahlt. In weiteren Verhandlungen wird die Tarifgemeinschaft TRANSNET/GDBA (TG) um eine tarifvertragliche Lösung der Bezahlung für Lrf in den Unternehmensbereichen Railion, Personenverkehr und Services kämpfen.
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