Schlichtungsstelle der DB Regio AG: Übergangsregelung zur Fahrplananpassung im Nahverkehr vereinbart

Kurz vor der Fahrplananpassung am 12. Juni 2005 wurde zu den bis zuletzt streitigen neuen Dienst- und Schichtplänen im Nahverkehr zwischen den Betriebsräten und der DB Regio AG eine Übergangsregelung vereinbart. Hierzu wurden in einer Sitzung der Tariflichen Schlichtungsstelle (TSST) der DB Regio AG am 9. und 10. Juni 2005 zu den wesentlichen Streitpunkten folgende Grundsätze vereinbart:

  1. Die Schicht- und Einsatzpläne sind so zu planen, dass Ort des Dienstendes die Stelle des Dienstbeginns ist (Vollständige Schichtsymmetrie).
  2. Die Darstellung der Zeitzuschläge für Mindestschichtlänge und Zeiten ohne Anrechnung (ZoA) ist zwingend gegeben, jedoch nicht in den Schicht- und Dienstplänen.
  3. Es erfolgt keine pauschale Bewertung vom Erholwert. Jede Schicht ist besonders und in der Gesamtheit zu betrachten. Abhängig von Schichtverlauf, der Tätigkeit und Belastung sind die Ruhepausen zu planen; dies gilt insbesondere bei der beabsichtigten Planung von Kurzpausen und Ruhepausen in „Randlagen“ (2 Stunden – Zone zu Beginn und Ende der Schicht).
  4. Bei der Planung von tariflich möglichen Ausnahmen (z. B. Kurzpausen, Schichten über 12 Stunden) hat der Arbeitgeber diese Planung gegenüber dem Betriebsrat zu begründen.

Damit wurde die Rechtsauffassung der Verkehrsgewerkschaft GDBA in fast allen Punkten bestätigt. Die Betriebsparteien wurden von der TSST beauftragt, die strittigen Schicht- und Dienstpläne nach den oben genannten Grundsätzen zu überarbeiten. Die vorgelegten strittigen Schicht- und Dienstplänen werden befristet - längstens jedoch bis zum 5. Juli 2005 - von Seiten der betroffenen Betriebsräte in der Anwendung geduldet. Für diesen Zeitraum erfolgt eine entsprechende Nachberechnung der Arbeitszeit für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen. Erneut strittige Dienst- und Schichtpläne sind der TSST in der Sitzung am 4. und 5. Juli 2005 wieder vorzulegen.

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