Betriebsverfassungstarifverträge: Verhandlungen nicht aufgenommen!
Bevor die erste Verhandlungsrunde zu den Betriebsverfassungstarifverträgen am 9. August 2005 in Frankfurt am Main begonnen hatte, war sie auch schon wieder beendet. Die vorgelegten Entwürfe der Arbeitgeberseite sahen in einigen Bereichen eine drastische Reduzierung der Wahlbetriebe vor, dafür aber keine Regelungen zu den Fragen der Freistellungen, der Übergangsmandate und der Vertrauenspersonen. Erschwerend kam hinzu, dass die Arbeitgeber-Entwürfe sehr kurzfristig vorgelegt wurden, so dass eine Abstimmung der Arbeitnehmerseite nicht mehr erfolgen konnte.
Nach wie vor sieht der Arbeitgeber eine Notwendigkeit der Veränderung bzw. Anpassung der betriebsverfassungsrechtlichen Strukturen. Dabei lässt er aber den Sinn des § 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) außer Acht. Tarifvertragliche Vereinbarungen über abweichende Betriebsrats-Strukturen können nur geschlossen werden, wenn dies „die Bildung von Betriebsräten erleichtert oder einer sachgerechten Wahrnehmung der Interessen der Arbeitnehmer“ oder „der sachgerechten Wahrnehmung der Aufgaben der Betriebsräte“ oder „einer wirksamen und zweckmäßigen Interessenvertretung der Arbeitnehmer“ dient.
Die Sprecher der drei Eisenbahnergewerkschaften machten deutlich, dass in allen Bereichen gültige und ungekündigte Tarifverträge vorliegen und auf dieser Basis auch die Betriebsratswahlen 2006 durchgeführt werden können. Dies schließe aber nicht aus, dass in dem einen oder anderen Fall über sinnvolle Anpassungen verhandelt werden kann. Oberstes Ziel der Gewerkschaften ist es, eine sachgerechte Vertretung der Interessen aller Arbeitnehmer im Konzern sicherzustellen.
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