Strukturreformgesetz: dbb Bundeshauptvorstand legt Marschroute für Beteiligungsverfahren fest
Der dbb Bundeshauptvorstand hat am 8. Mai 2005 in Köln die Marschroute für das am 11. Mai beginnende Beteiligungsverfahren zum Strukturreformgesetz festgelegt.
Grundsätzlich bewertet der dbb Bundeshauptvorstand die Umsetzung des Eckpunktepapiers „Neue Wege im öffentlichen Dienst“ in dem aktuell vorliegenden Gesetzentwurf als gelungen. Die erstmals praktizierte Form eines aktiven Dialoges zwischen Bundesinnenminister und den Gewerkschaften habe sich damit als zukunftsweisendes Modell empfohlen. Es gelte jetzt, die Reform bundesweit umzusetzen.
Korrekturen erwartet der dbb Bundeshauptvorstand allerdings bei den Bestimmungen des Gesetzentwurfs, die von dem gemeinsam von dbb, Bundesinnenminister und ver.di entwickelten Eckpunktepapier abweichen. Das betrifft insbesondere nicht abgesprochene Verschlechterungen beim Optionsrecht, bei der Versorgung, der Vergabe von Leistungsstufen sowie beim Aufstieg in den Stufen. Wörtlich heißt es in einem Beschluss des dbb Bundeshauptvorstandes: „Der dbb lehnt eine Abkehr von den Grundsätzen des Eckpunktepapiers entschieden ab, weil damit die gemeinsame Geschäftsgrundlage empfindlich gestört würde.“
Außerdem fordert der dbb Bundeshauptvorstand die Umsetzung seiner Einkommensforderungen für 2005 durch das Gesetz. Auch weitere Themen des Reformkonzepts, insbesondere die Mitnahmefähigkeit der Versorgungsbezüge, dürften nicht ausgeklammert bleiben.
dbb Chef Peter Heesen bezeichnete den Gesetzentwurf vor dem dbb Bundeshauptvorstand „bei allem Gesprächsbedarf und aller Kritik an Einzelbestimmungen als gelungenes Ergebnis des intensiven Dialogs zwischen Bundesinnenminister und Gewerkschaften“. Heesen: „Bei den Diskussionen um Weihnachts- und Urlaubsgeld haben wir doch erlebt, was Ländervollkompetenzen für die Kolleginnen und Kollegen letztendlich bedeuten.“
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