Droht eine Kostenexplosion bei der Beamtenversorgung?

Die "Bild am Sonntag" vom 8. Mai 1005 berichtet über Kostensteigerungen bei den Beamtenpensionen. Die Zahl der Pensionäre bei Bund, Ländern und Gemeinden steige in den nächsten 35 Jahren von derzeit rund 895 000 auf fast 1,6 Millionen, wie unter Berufung auf den "3. Versorgungsbericht" von Bundesinnenminister Otto Schily ausgeführt wird. Zugleich explodieren auch die Ausgaben. Bei einem Anstieg von nur 1,5 Prozent pro Jahr, drohe bis 2050 ein Anstieg der Versorgungsausgaben von 34,6 auf 81,6 Milliarden Euro.

Der Bild Beitrag berichtet nur über wenige Aussagen aus dem sehr umfangreichen 3. Versorgungsbericht und vernachlässigt die bereits erfolgten Reformen in der Beamtenversorgung. Auch der genannte Vergleich kann - nebenbei bemerkt - so nicht vorgenommen werden, denn in 35 Jahren, also im Jahr 2040 werden die Versorgungsausgaben bei 73,6 Milliarden Euro liegen. Ob die Versorgungsausgaben tatsächlich um 1,5 Prozent pro Jahr steigen, ist derzeit gar nicht absehbar, dies ist nur eine von mehreren Modellrechnungen des 3. Versorgungsberichtes.

Angesichts der dramatisch steigenden Versorgungsausgaben fordert der Vorsitzende der Wirtschaftsweisen, Bert Rürup, eine Senkung der Beamtenpensionen um ein Sechstel. "Alle Leistungsrücknahmen bei den Renten müssen wirkungsgleich auch auf die Beamtenpensionen übertragen werden", sagte er der "Bild am Sonntag". Die Kaufkraft der Renten vermindere sich - gemessen an der derzeitigen Situation und wegen der beschlossenen Reformen - in den kommenden 25 Jahren etwa um ein Sechstel. "In dieser Größenordnung müssten auch die Beamtenpensionen abgesenkt werden", sagte Rürup.

Zustimmung erhielt der Darmstädter Wirtschaftsprofessor vom Bundesinnenministerium. Das Ministerium spreche sich dafür aus, die Rentenreform wirkungsgleich auf die Beamtenpensionen zu übertragen.

Hierzu ist festzuhalten, dass bereits bisher alle Reformen aus dem Rentenrecht wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen wurden. Um die Beamtenversorgung zukunftssicher zu machen, ist sie seit 1992 mehrfach geändert worden. Dabei wurden die kostendämpfenden Reformmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamtenversorgung regelmäßig wirkungsgleich übertragen. Alle kostensenkenden Wirkungen der Beamtenversorgung sind übrigens im 3. Versorgungsbericht detailliert enthalten.

Auch die letzte Reformmaßnahme, das Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz vom 21. Juli 2004, wird in aller Kürze mit dem Versorgungs-Nachhaltigkeitsgesetz wirkungsgleich übertragen. Es ist zu erwarten, dass diese Praxis auch in Zukunft so gehandhabt wird.

Wenn auch Politiker von CDU und SPD sowie Versorgungsexperten eine Systemänderung und Einschnitte bei der Beamtenversorgung fordern, so sollte vor allem auch die Altersversorgung der Politiker selbst im Blickwinkel von Kürzungen stehen.

Schließlich gerät es oftmals in Vergessenheit, dass bereits seit 1951 die Besoldung der Beamten mit Rücksicht auf die Versorgung niedriger gehalten wird (BT-Drs. 1/2846 vom 19. November 1951). Der vom Staat zur Sicherung der Pensionen einbehaltene, den Beamten vorenthaltene und nicht ausgewiesene Gehaltsbestandteil liegt bei dem so genannten Eckmann-Vergleich bei etwa 7 Prozent. Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und des Bundesfinanzhofes geht davon aus, dass Beamte gerade durch diesen Gehaltsverzicht in der aktiven Dienstzeit einen Beitrag zu ihrer Versorgung leisten bzw. geleistet haben. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits in seiner Entscheidung vom 26. März 1980 diese Feststellungen bestätigt (BVerfGE 54, 11).

Hätte der Dienstherr diesen Gehaltsanteil "auf die hohe Kante gelegt", gäbe es heute in der Beamtenversorgung kein Finanzierungsproblem.

Im Laufe der Jahre ist dieser Abzug nicht nur in Vergessenheit geraten, sondern bei den jährlichen Anpassungen der Beamtenbesoldung und -versorgung wurden sogar oft Abstriche mit der falschen Unterstellung gemacht, dass Beamte keine Beiträge zur Altersvorsorge leisten. Demzufolge ist inzwischen ein Rückstand in der Beamtenbesoldung hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung von etwa 15 Prozent entstanden.

Ergänzend ist festzuhalten, dass seit 1999 die Beamten und Ruhestandsbeamten 0,2 Prozent ihrer Anpassungen des Gehaltes beziehungsweise ihrer Pension als so genannte "Versorgungsrücklage" leisten (§ 14a BBesG). Nicht vergessen werden darf in diesem Zusammenhang die Versteuerung der Pensionen.

Im übrigen ist die immer wieder erhobene Behauptung, dass Beamte teurer als Arbeitnehmer seien, längst durch eine Reihe von Untersuchungen von Wirtschaftsforschungsinstituten, Finanzministerien der Länder und von Rechnungshöfen widerlegt. Die Tatsache, dass Personalkosten ein wesentlicher Faktor in den öffentlichen Haushalten sind, weil die staatlichen Leistungen ihrem Charakter nach Dienstleistungen und damit personalintensiv sind, sollte nicht länger für unsachliche Neiddiskussionen zu Lasten der Beamten missbraucht werden. Im übrigen arbeiten Beamte sogar bis zu 12 Prozent länger als die Beschäftigten in der privaten Wirtschaft, stellte unlängst das renommierte Institut für Wirtschaftsforschung (ifo) an der Universität München fest. Für Beamte in der Bundesverwaltung gilt bereits seit 1. Oktober 2004 die 40-Stunden-Woche.

Die Unterschiede in den Statusverhältnissen rechtfertigen nach Auffassung der Verkehrsgewerkschaft GDBA keinen unsachlichen Vergleich zwischen Beamten und Arbeitnehmern beziehungsweise zwischen Versorgungsempfängern und Rentnern.

Auch der Chef des dbb beamtenbund und tarifunion, Peter Heesen, verteidigte in der "Bild am Sonntag" die Höhe der Beamtenversorgung. "Die Beamtenpension ist eine Vollversorgung. Anders als meist in der Privatwirtschaft gibt es keine Zusatzleistung der Arbeitgeber etwa durch Betriebsrenten. Insofern würde eine schematische Übertragung der prozentualen Rentenkürzungen im Ergebnis die Beamten real stärker belasten."

weitere Informationen zu diesem Thema:

Bundesregierung plant weitere Einsparungen bei der Beamtenversorgung (02.03.2005)
Beamte gehen seltener in vorzeitigen Ruhestand (16.02.2005)
Statistisches Bundesamt: Weniger Beschäftigte im öffentlichen Dienst (08.04.2005)
Institut für Wirtschaftsforschung räumt mit Beamtenklischees auf - Sinn legt „Sieben Wahrheiten über Beamte“ vor (11.10.2004)

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