Krankenkassen: Beitragssenkung ab Juli 2005 zu Lasten der Versicherten

Zum 1. Juli 2005 senken die gesetzlichen Krankenkassen ihren Beitrag um 0,9 Prozent. Die Senkung ergibt sich aus der gesetzlichen Änderung der Finanzierung des Krankengeldes und des Zahnersatzes.

Dieser Tage suggerieren Zeitungen und Presseberichte dem Außenstehenden oft, dass die Krankenkassen aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit ihren Beitragssatz senken und damit ihre Versicherten finanziell entlasten.

Dem ist leider nicht so. Bisher hatten Arbeitgeber und Versicherte jeweils zu gleichen Teilen die Beiträge für die Krankenversicherung zu tragen (paritätische Finanzierung). Zukünftig müssen alle Versicherten die Kosten für das Krankengeld und den Zahnersatz allein tragen; hierfür müssen sie einen zusätzlichen Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent zahlen. Im Gegenzug müssen alle Krankenkassen ihren allgemeinen Beitragssatz um 0,9 Prozentpunkte senken. Dies führt zu einer Senkung der Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber und gleichzeitig zu einer Mehrbelastung für die Versicherten, weil die Beitragssatzsenkung zur Hälfte den Arbeitgeber entlastet, während der Beitragszuschlag ausschließlich zu Lasten der Versicherten geht. Somit erhöht sich im Endeffekt der Beitrag um 0,45 Prozentpunkte.

Im Bereich des Verkehrswesens wird die BAHN-BKK wie alle gesetzlichen Krankenkassen die Beiträge zum 1. Juli 2005 ebenfalls senken. In wie weit darüber hinaus eine reelle Beitragssenkung möglich ist, wird die Jahresrechnung 2004 im Frühjahr zeigen.

Die BAHN-BKK hatte als eine von wenigen Krankenkassen im Jahr 2004 bereits zweimal ihren Beitragssatz senken können. Mit 13,9 Prozent liegt die BAHN-BKK derzeitig unter dem Durchschnitt der gesetzlichen Krankenkassen in der Bundesrepublik.

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