BEV: Neugestaltung des Tarifrechts geht voran
Die Verhandlungen der Verkehrsgewerkschaft GDBA mit der Hauptverwaltung des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) über eine Neugestaltung des Tarifrechts für die Arbeiter und Angestellten schreiten gut voran. Auf Grundlage des am 13. September 2005 abgeschlossenen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) wurden konkrete Regelungen zur Umsetzung festgelegt.
Die Verhandlungen werden wie folgt ablaufen:
- Erstellung eines Überleitungsschemas für die Eingruppierung aus dem Lohntarifvertrag (LTV) und dem Angestelltentarifvertrag (AnTV) in das neue System der Entgeltgruppen
- Formulierung des „TV-BEV“, insbesondere Regelungen zur Arbeitszeit und zur Jahressonderzahlung
- Darstellung der Besonderheiten des BEV (Sicherung von Zulagen, bahntypische Regelungen, besondere Bereiche)
- Abschluss der Entgeltrunde
Der Überleitungstarifvertrag (TVÜ) des öffentlichen Dienstes kann nicht inhaltsgleich übernommen werden. Vor allem durch unterschiedliche Lohngruppen bei BEV-Arbeitnehmern und Beschäftigten des Bundes, sind sorgfältige Verhandlungen für das neue Tarifwerk notwendig.
Bis zum Abschluss bleiben deshalb die Tarifbestimmungen des AnTV, des Angestelltentarifvertrages-Ost (AnTV-O), des LTV und des Lohntarifvertrages-Ost (LTV-O) vollinhaltlich gültig. Als Zieltermin für den Abschluss wird weiterhin der 31. Dezember 2005 angestrebt.
Zur Realisierung dieses umfangreichen Pakets wurden vier weitere Verhandlungstermine vereinbart. Aber auch danach stehen parallel zum übrigen öffentlichen Dienst die Verhandlungen zur Neufassung des bisherigen Eingruppierungsverzeichnisses noch an.
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