DB Konzern: Erste Probleme mit den neuen Arbeitszeitregeln
Nach den Bestimmungen der neuen Tarifverträge sind - soweit vorhanden - 50 Stunden am 1. April aus den Freizeitkonten ausgebucht worden. Für diese Stunden sind Freizeitpläne zu erstellen. Offensichtlich glauben jedoch einige Arbeitgebervertreter, dass es möglich ist diese Stunden gegen angeblich noch vorhandene Minusstunden aus den Vorjahr auszugleichen und damit den Freistellungsanspruch zu vermindern.
Dies ist nicht möglich sondern tarifwidrig. Zum Einen weil evtl. Minusstunden aus dem Vorjahr bereits am 1. Januar in das Arbeitszeitkonto diesen Jahres eingebucht wurden, zum Anderen, weil tarifvertraglich klar vorgeschrieben ist, dass für die gesamten 50 Stunden Freistellungspläne zu erstellen sind.
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