BEV: Verhandlungsauftakt zur Neugestaltung des Tarifrechts

Die Gespräche über eine Neugestaltung des Tarifrechts für die Arbeiter und Angestellten des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) sind von der Verkehrsgewerkschaft GDBA in einer zweitägigen Sondierung am 2. und 3. August 2005 mit der Hauptverwaltung des BEV in Bonn aufgenommen worden.

Entsprechend der zwischen den Parteien abgeschlossenen Verhandlungsabrede soll ein einheitliches und eigenständiges Tarifwerk geschaffen werden, dass einerseits moderne Elemente der Tarifvertragsgestaltung nach dem Vorbild des neuen Tarifvertrages im öffentlichen Dienst (TVöD) beinhaltet, andererseits aber auch die bestehenden Tarifregelungen und Besonderheiten des BEV berücksichtigt.

Der erste Entwurf einer Vereinbarung enthält demzufolge Grundzüge und wesentliche Kernpunkte eines neuen „Tarifvertrages für die Beschäftigten des BEV (TV-BEV)“ in enger Anlehnung an den im Februar 2005 vereinbarten TVöD. Außerdem wird ausdrücklich die materielle Berücksichtigung der besonderen Beschäftigungsstruktur des BEV (Altersschnitt, Verteilung Ost/West) anerkannt.

Aufgrund der noch ausstehenden Vereinbarung der Überleitungsregelungen für die Beschäftigten des Bundes sowie der inhaltlichen Komplexität des gesamten Neugestaltungsprozesses besteht darüber Einvernehmen, dass das Inkrafttreten eines neuen Tarifwerkes für das BEV nicht bereits zum 1. Oktober 2005 und damit zeitgleich mit dem geplanten Inkrafttreten des TVöD zu bewerkstelligen ist. Als Zielgröße wurde festgehalten, die Vereinbarungen möglichst bis zum 31. Dezember 2005 umzusetzen.

Die Gespräche zur Neugestaltung des Tarifrechts werden in der ersten Septemberwoche fortgesetzt.

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