Beamtinnen und Beamte im DB Konzern unverzichtbar
Die wirkungsgleiche Übertragung tarifrechtlicher Regelungen der Deutschen Bahn AG auf die zugewiesenen Beamten stand im Mittelpunkt eines Gesprächs, das der Präsident des Bundeseisenbahnvermögens, Rolf Heine, und der stellvertretende Bundesvorsitzende der Verkehrsgewerkschaft GDBA, Hans-Jürgen Seiffert, am 4. April 2005 in Bonn führten.
Angestrebt werden Öffnungsklauseln in den Gesetzen zur Neugliederung der Bundeseisenbahn. Nach Inkrafttreten dieser Gesetzesänderungen und Erlass entsprechender Rechtsverordnungen könnten z.B. Arbeitszeit- und Zulageregelungen für die Arbeitnehmer der Deutschen Bahn auch für die zugewiesenen Beamten weitgehend angewendet werden. Die Verkehrsgewerkschaft GDBA unterstützt die Bemühungen zur Schaffung einheitlicher Beschäftigungsbedingungen im DB Konzern.
Seiffert verwies jedoch darauf, dass die Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten der Bundeseisenbahnen im Grundgesetz festgeschrieben ist. Bei allen neuen Regelungen müssen die Grundsätze des Berufsbeamtentums beachtet werden. Insbesondere darf das Besoldungs- und Versorgungsrecht nicht angetastet werden.
Im weiteren Verlauf des Gesprächs erörterten Heine und Seiffert Fragen der anstehenden Dienstrechtsreform und vereinbarten, die Gespräche über Öffnungsklauseln für die zugewiesenen Beamtinnen und Beamten parallel zur Dienstrechtsreform auch mit Vertretern der Bundestagsfraktionen fortzusetzen.
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