Vorruhestand für zugewiesene Beamtinnen und Beamte im DB Konzern

Die Vorruhestandsregelung für die zugewiesenen Beamtinnen und Beamten im DB Konzern läuft nach der derzeitigen Fassung des Art. 9 Eisenbahnneuordnungsgesetz (ENeuOG) noch bis zum 31. Dezember 2006. Der Vorruhestand auf freiwilliger Basis soll dazu beitragen, Härten im Zusammenhang mit dem Verlust des Arbeitsplatzes abzumildern. Dies liegt im Interesse des Unternehmens wie auch der betroffenen Beamtinnen und Beamten.

Beim Vorruhestand müssen die engen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. In der Gesetzesbegründung ist seinerzeit bis zum 31. Dezember 2006 von einem Rationalisierungspotential mit etwa 7.100 Vorruhestandsfällen ausgegangen worden; diese Fallzahl wurde aber gesetzlich nicht festgeschrieben. Aufgrund des aktuellen Sachstandes wären bis dahin nur noch rund 1.100 Vorruhestandsfälle möglich. Dies wird voraussichtlich dazu führen, dass bereits in wenigen Monaten die Höchstzahl von 7.100 Fällen erschöpft sein wird. Nach einer aktuellen Mitteilung des Bundeseisenbahnvermögens muss eine wesentliche Überschreitung des Kontingents von 7.100 Vorruhestandsfällen vermieden werden, um finanzielle Nachteile für den Dienstherrn und den Bundeshaushalt abzuwenden. Um dies sicherzustellen, dürfen ab sofort Zurruhesetzungen nach Art. 9 ENeuOG zunächst nur mit dem Einvernehmen des BEV verfügt werden.

Nach aller Wahrscheinlichkeit wird es im DB Konzern aber auch künftig zu Umstrukturierungsmaßnahmen und rationalisierungsbedingtem Personalabbau kommen. Gründe dafür liegen in der zu erwartenden Einführung neuer Techniken sowie in Änderung der Arbeitszeitverordnung vom 1. Oktober 2004 mit Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit für Beamte auf 40 Stunden.

Deshalb fordert die Verkehrsgewerkschaft GDBA vom Vorstand der DB AG und vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, die zugestandene, aber letztlich nicht im Gesetz festgelegte Höchstzahl von 7.100 Vorruhestandsfällen zu erhöhen. Mit einer der aktuellen Situation angepassten Fallzahl kann die Vorruhestandsregelung, wie vorgesehen zeitlich begrenzt bis zum 31. Dezember 2006 im Sinne des Unternehmens, wie auch der Beamtinnen und Beamten zu einer sozialverträglichen moderaten Personalanpassung bei Rationalisierungsmaßnahmen beitragen.

Die Verkehrsgewerkschaft GDBA hält aufgrund des noch vorhandenen Potentials und der engen gesetzlichen Voraussetzungen eine Kontingenterhöhung um mindestens 2.000 Fälle für erforderlich. Gleichzeitig unterstützt die Vorruhestandsregelung de facto den bevorstehenden Beschäftigungssicherungstarifvertrag für die Arbeitnehmer im DB Konzern und leistet damit einen Beitrag zur Beschäftigungssicherung.

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