Bundesregierung plant weitere Einsparungen bei der Beamtenversorgung

Die Bundesregierung plant mit einem Gesetzentwurf eines Versorgungsnachhaltigkeitsgesetzes (VersorgNG) im wesentlichen eine weitere Absenkung des Höchstruhegehaltssatzes bis zum Jahre 2010 als Folge einer wirkungsgleichen Übertragung des Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetzes auf die Beamtenversorgung.

Damit wird der in der gesetzlichen Rente eingeführte so genannte Nachhaltigkeitsfaktor, mit dem die demografische Entwicklung der Gesellschaft berücksichtigt wird, auch in die Beamtenversorgung übertragen. Trotz der beabsichtigten Abflachung des Höchstruhegehaltssatzes von derzeit 73,78 auf voraussichtlich 71,13 Prozent im Jahre 2010 enthält der Gesetzentwurf Verbesserungen im Vergleich zu den ursprünglich angedachten Maßnahmen, die das Bundeskabinett bereits am 15. Dezember 2004 über ein „Beamtenversorgungs-Reformpaket“ beschließen wollte (wir berichteten am 13.12.2004).

Die Änderungen sollen auch für die Versorgungsempfänger/innen gelten, die heute schon in Pension sind.

Die Verkehrsgewerkschaft GDBA hat den Gesetzentwurf in einer ersten Stellungnahme überwiegend kritisiert. Die Beamten und Versorgungsempfänger werden verunsichert, wenn die Maßnahmen des Versorgungsänderungsgesetz 2001 weiter verschärft werden, lange bevor die darin beschlossenen Abflachungen überhaupt umgesetzt wurden. Positiv dagegen ist die beabsichtigte Anhebung der Höchstgrenze beim Hinzuverdienst in § 53 Abs. 2 Nr. 3 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) durch Bezugnahme auf die Höhe von einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 SGB IV), also von derzeit 325 auf künftig 345 Euro.

Die Kritik der Verkehrsgewerkschaft GDBA beruht im wesentlichen auf folgenden Aspekten:

Die Verkehrsgewerkschaft GDBA wehrt sich im übrigen auch gegen jeden Automatismus, der die Unterschiede zwischen den jeweiligen Sicherungssystemen negiert und letztlich zu einer Nivellierung führt.
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