Einigung über Tarifvertrag für Angestellte im Mautkontrolldienst erzielt

Die dbb tarifunion hat sich mit dem Bundesinnenministerium auf einen Tarifvertrag über die Eingruppierung der Angestellten im Kontrolldienst und Prüfdienst beim Bundesamt für Güterverkehr geeinigt, der rückwirkend zum 1. Januar 2005 in Kraft tritt.

Für die Angestellten im Mautkontrolldienst, die zum Teil bereits seit Anfang 2003 im Dienst sind, gab es bis dato keine eindeutige tarifliche Regelung. Diese nicht akzeptable Situation konnte nun beendet werden. Die getroffene Regelung stellt eine Verbesserung für die Betroffenen dar. Die Angestellten im Mautkontrolldienst werden nach einer Einarbeitungszeit von sechs Monaten nach Vergütungsgruppe VIb bezahlt werden. Nach einer dreijährigen Bewährungszeit erfolgt der nun vereinbarte Aufstieg in Vergütungsgruppe Vc.

Auch für die „klassischen Straßenkontrolleure“ konnte eine Verbesserung erzielt werden. Im Vergleich zum bisher geltenden Tarifvertrag werden die Straßenkontrolleure nun sachgerechter und höher eingruppiert.

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