Arbeitnehmerhaftung: Impuls 12 erläutert bahnspezifische Regelungen

Impuls 12 beschreibt abweichende und besondere Bestimmungen zum Thema Arbeitnehmerhaftung in verschiedenen Unternehmen des DB Konzerns und ergänzt somit die im Impuls 11 erläuterten allgemeinen Grundsätze und Regelungen.

Abweichende Regelungen im DB Konzern sind in aller Regel durch Tarifvertrag definiert. Neben Tarifkräften arbeiten auch zugewiesene Beamte im DB Konzern. Auf die beamtenrechtlichen Bestimmungen wird im Impuls 12 deshalb ebenso eingegangen wie auf die Tarifstellen.

Unsere Faltblätter Impuls 11 und Impuls 12 zum Thema Arbeitnehmerhaftung ersetzen natürlich nicht die juristische und gewerkschaftliche Beratung und Unterstützung im Falle eines durch einen Arbeitnehmer oder zugewiesenen Beamten verursachten Schaden. Neben den Mitbestimmungsorganen stehen Ihnen natürlich auch Ihre Ansprechpartner der Verkehrsgewerkschaft GDBA jederzeit zur Verfügung.

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